Guten Tag Frau Bader Mein Fall ist etwas komplizierter. Ich bin 28, freiwillig studentisch versichert und habe während meiner SS und davor neben dem Studium einen 450 Euro Minijob ausgeübt, ohne Sozialabgaben. Nach Geburt meines Sohnes im Mai 2013, habe ich Elterngeld 12 Monate (300 Euro monatlich) und Mutterschaftsgeld erhalten. (Weil ich freiweillig studentisch versichert war/bin). Ich befinde mich in Elternzeit für 3 Jahre und übe keine Beschäftigung aus. Seit April 2013 bin ich verheiratet. In die Familienversicherung habe ich nicht gewechselt um das Mutterschafts / und Elterngeld zu bekommen. Seit April 2014 lebt noch ein Pflegekind bei uns in Vollzeitpflege, das wird mit 795 Euro + Kindergeld (180 Euro) vergütet. Nun ist es so, dass im März 2015 unser zweites Kind zur Welt kommt. Ist es richtig, dass, wenn ich die Elternzeit 1 Tag vor Beginn des MuSchutzes kündige, mein Arbeitsverhältinis wieder besteht , ich durch die erneute Schwangerschaft unkündbar bin und sozusagen direkt in den MuSchutz übergehe? Und die Monate der Arbeit vor meinem ersten Kind als Berechnungsgrundlage gilt? Also sprich, wir wieder mit den gleichen Bezügen rechnen können wie beim ersten? Gibt es einen Geschwisterbonus? Gilt das Pflegegeld ein Einkommen meinerseits? Wird es angerechnet? Ich habe bereits mit der Kasse meines Mannes telefoniert, die meinten das ich rückwirkend in die gesetzliche Familienversicherung von ihm eintreten sollte. Zum Juni 2014, somit müsste ich kein Mutterschutz/Elterngeld zurück bezahlen und würde die 3-4 Monate (also bis heute) von mir zuviel bezahlten monatlichen 78 Euro der Freiwilligen studentischen Versicherung zurück erstattet bekommen und sodann beitragsfrei bei meinem Mann mitversichert sein. Allerdings würde ich dann für das zweite kind ja nur die 220 Euro Einmalzahlung der L-Bank für das Elterngeld bekommen und kein Muttschaftsgeld oder? Wenn ich jetzt die Beiträge meiner freiwilligen weiter bezahle sind dies ca 10 monate Beiträge sprich 780 Euro, die aber wiederum durch 6 Wochen Gehalt vor Entbindung und 8 Wochen danach, wieder wett machen würden. Und dann blieben 300 Euro monatlich Elterngeld für 12 Monate abzüglich der 78 Euro im Monat Versicherungsbeitrag. Blieben unterm Strich 3000 Euro Elterngeld - 936 Euro Vers. Beitragsgebühren. Das wären 2064 Euro für das zweite Kind. Statt 220 Euro Einmalzahlung in der Familienversicherung. Sehe ich das so richtig? Ich suche die Beste Möglichkeit für uns, allerdings bin ich mir der Rechtslage sehr unsicher. Ich weiss das dieser Fall wahrscheinlich sehr kompliziert ist, ich würde mich wahnsinnig freuen, wenn wenigstens Sie mir weiterhelfen könnten. Mit besten Grüßen und herzlichen Dank Nicole W.
von lehrerinfr2015 am 28.08.2014, 13:36