Muss ich die neue Arbeitsstelle nach Wiedereinstieg akzeptieren?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Muss ich die neue Arbeitsstelle nach Wiedereinstieg akzeptieren?

Hallo Frau Bader, meine Tochter wird bald ein Jahr alt und es steht die Rückkehr in meinen alteb Job an. In bisherigen Gesprächen, haben wir uns darauf geeinigt, dass ich erstmal in Teilzeit wiederkomme. Und kurz vor meiner Rückkehr mit meiner Vertretung, die noch 6 Monate länger da ist (sie hatte einen Vertrag für 1,5 Jahre erhalten) besprechen soll, wie wir uns den Job aufteilen. Ich bin die persönliche Assistentin des Geschäftsführers und hatte vorher keine weiteren Kolleginnen. Außer mir gab es allerdings noch die Teamsekretärinnen, die für die restlichen Mitarbeiter Sekretariatsaufgabeb erfüllen. Nun ist es so, dass im Teamsekretariart altersbedingt 2 Kolleginnen aufhören und man mich bittet dort nach meiner Rückkehr zu arbeiten. Muss ich dieses Angebot annehmen? Auch wenn es eventuell nur vorübergehend ist? Ich bin der Meinung, dass das keine gleichwertige Arbeit ist, wie die einer Assistentin des Geschäftsführers. Ich hatte von Anfang an auch gesagt, dass ich nach einem Jahr wiederkomme. Aber mein Chef wollte auf Nummer Sicher gehen und hat daher meine Vertretung für 1,5 Jahre angestellt. Vielen Dank für Ihren Rat!

von Charlottii am 09.08.2016, 12:17



Antwort auf: Muss ich die neue Arbeitsstelle nach Wiedereinstieg akzeptieren?

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von peekaboo am 09.08.2016, 12:38



Antwort auf: Muss ich die neue Arbeitsstelle nach Wiedereinstieg akzeptieren?

Ja das Gehalt bleibt gleich. Nur die Aufgaben ändern sich. Als persönliche Assistentin hat man viel mehr Verantwortung und auch speziellere Aufgaben als im Teamsekretariart, wo man mit mehreren Sekretärinnen zusammenarbeitet. Es ist auch eine andere Hierarchieebene.

von Charlottii am 10.08.2016, 12:15



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