Aufgrund meiner Tätigkeit wurde mir von meinem Arbeitgeber nach Belkanntwerden der Schwangerschaft sofort ein generelles Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Nun soll ich vor Beginn des Beschäftigungsverbotes meinen gesamten Urlaub für dieses Jahr vorab nehmen.
von Constanze Geyer am 14.01.2015, 08:50