Frage:
Urlaub im individuellen Beschäftigungsverbot
Hallo Frau Bader,
ich befinde mich auf Grund diverser Schwangerschaftskomplikationen im individuellen Beschäftigungsverbot, ausgesprochen durch meinen Gynäkologen. Dieses umfasst sämtliche Tätigkeiten.
Mir geht es, auch gerade wegen des Beschäftigungsverbotes, wieder soweit besser, dass wir überlegen, vor der Geburt noch einen kleinen Urlaub zu planen. Es würde sich um eine Reise im Inland handeln ohne besondere Belastungen für mich (keine Flugreise, keine sehr lange Autofahrt etc.). Aus ärztlicher Sicht gäbe es auch keine Einwände. Natürlich würden wir die Reise auch nur antreten, wenn dies bis zur Abfahrt weiterhin so bleibt.
Müsste ich in dieser Situation meinen Arbeitgeber über die Reise informieren? Müsste/Könnte ich ggf. sogar Urlaubstage in Anspruch nehmen?
Vielen Dank für Ihre Einschätzung!
von
MrsCross
am 10.08.2020, 14:42
Antwort auf:
Urlaub im individuellen Beschäftigungsverbot
Hallo,
1. Schwangerschaftskomplikationen führen zu einer AU, nicht zu einem BV. Die Gefahr geht ja nicht von der Arbeit aus, sondern die Gesundheit ist das Problem. Dies kann vom AG angezweifelt werden.
2. Wenn Sie gesund genug sind, um in den Urlaub zu fahren würde ich als AG das BV schon allemal anzweifeln.
3. Ich würde Ihnen aus juristischer Sicht nicht raten, in den Urlaub zu fahren. Auch nicht mit Urlaubstagen. Man kann sich nicht nur die Rosinen picken.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.08.2020
Antwort auf:
Urlaub im individuellen Beschäftigungsverbot
Hallo :) hat dein Gynäkologe dir ein Beschäftigungsverbot bis zur Geburt ausgesprochen ? Dann spricht nichts dagegen und du brauchst natürlich keinen Urlaub nehmen. Du musst auch deinen Chef nicht Bescheid sagen. LG
von
Festivella_
am 11.08.2020, 12:31
Antwort auf:
Urlaub im individuellen Beschäftigungsverbot
Das sehe ich anders. Wenn dein Chef mitbekommt, dass du offenbar gesund genug bist um in den Urlaub zu fahren, kann er durchaus das BV anzweifeln (über die Krankenkasse). Ich würde ehrlich mit ihm sprechen und Mißverständnisse zu vermeiden.
von
KielSprotte
am 11.08.2020, 13:56
Antwort auf:
Urlaub im individuellen Beschäftigungsverbot
KielSprotte:
Ich verstehe deine Einwände, aber das trifft hier nicht zu. Im Beschäftigungsverbot ist man ja gerade ausdrücklich nicht krank und deshalb auch nicht krankgeschrieben, sonst hätte ich eine AU und kein BV. Es bedeutet lediglich, dass bei Weiterbeschäftigung eine Gefahr für Gesundheit und/oder Leben des Kindes und/oder der Mutter nicht ausgeschlossen ist. Ein eher kurähnlicher Erholungsaufenthalt widerspricht dem sicherlich nicht, insbesondere wenn er vom Arzt auch befürwortet wird und ist auch nicht damit zu vergleichen Vollzeit arbeiten zu gehen.
Das ich nicht nach Malle Fliege und am Ballermann feiern gehe oder zum Fallschirmspringen versteht sich ja von selbst. Probleme mit meinem Vorgesetzten sehe ich hier sicher nicht. Mir geht es allein um die rechtliche Frage, ob ich denn Urlaubstage in Anspruch nehmen muss, ob ich die Bestätigung vom Arzt, dass die Reise iO ist, dem Arbeitgeber vorlegen müsste etc., das weiß auf Arbeitgeberseite nämlich leider auch niemand.
von
MrsCross
am 11.08.2020, 15:20
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Urlaub im individuellen Beschäftigungsverbot
Festivella_: Ja, das BV wurde bis zum Beginn des Mutterschutzes ausgesprochen.
von
MrsCross
am 11.08.2020, 15:21
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Urlaub im individuellen Beschäftigungsverbot
Das Problem sind sämtliche Tätigkeiten. Damit hat dein Arzt schon die Grenze zur AU erreicht. Der AG könnte, wenn er fies ist, sagen dann kommst du zur Arbeit und kocht Kaffee oder list ein Buch. Damit wäre das BV vom Arzt hinfällig. Sollte ja weniger stressig sein als ein Urlaub.
Ich würde es sauber halten und mit dem AG sprechen. Will er dafür Urlaub eingereicht haben, würde ich eben die Tage Urlaub nehmen. Das in Zeiten ohne Corona. Nun in der aktuellen Lage wäre das letzte was ich schwanger planen würde ein Urlaub. Völlig egal ob Inland oder Ausland. Muss aber jeder selbst wissen.
von
Felica
am 11.08.2020, 16:52
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Urlaub im individuellen Beschäftigungsverbot
Danke Felica, aber auch das beantwortet nicht wirklich meine Frage.
Es steht überhaupt nicht im Raum, dass der Arbeitgeber das BV anzweifelt oder auf solch kuriose Ideen kommen könnte, wie mich zum Kaffeekochen einzubestellen (was übrigens auch eine berufliche Tätigkeit wäre, die nicht zulässig wäre nach dem BV). Auch ist keine Krankenkasse beteiligt. Übrigens wäre ein Urlaub der der Erholung dient mit ok vom Arzt sogar bei einer AU kein Problem.
Ich habe ein sehr gutes Verhältnis zum Arbeitgeber und bin auch nicht im BV, weil ich es etwa so wollte oder nicht gerne arbeite, ganz im Gegenteil, mir fehlt die Arbeit - sondern weil der Arzt es entschieden hat. Sicher kann ich ein Gespräch mit dem Arbeitgeber führen und ich lasse mir auch gern Urlaubstage anrechnen, aber ich möchte trotzdem einfach vorher gerne wissen, wie die rechtliche Lage denn tatsächlich aussieht, da es auf Arbeitgeberseite sicher keiner wissen wird, da wir so einen Fall die letzten Jahre nicht hatten.
Einen Aufenthalt in einer Ferienwohnung mit entspannten Spaziergängen in der Natur ohne Kontakt zu „Fremden“ halte ich im Hinblick auf Corona übrigens für nicht gefährlicher als den Alltag zu Hause. Da ist sicher jeder Besuch im Supermarkt schlechter.
von
MrsCross
am 11.08.2020, 20:26
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Urlaub im individuellen Beschäftigungsverbot
Natürlich ist die Krankenkasse beteiligt, die zahlt nämlich dein Gehalt während des BV. Der AG zahlt an dich und holt sich das Geld dann von der Krankenkasse zurück.
Ich würde mich da echt nicht angreifbar machen.
von
KielSprotte
am 11.08.2020, 20:37
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Urlaub im individuellen Beschäftigungsverbot
Wenn selbst Kaffee kochen nicht möglich ist, dann hätte es kein BV geben dürfen sondern AU. Denn für ein BV muss man zwingend arbeitsfähig sein, man darf nur diesen diese spezielle Arbeit nicht machen. Darf gar nicht gearbeitet werden oder geht das wegen vorzeitigen Wehen oder Blutubgeb nicht, dann ist die AU angesagt. Deshslb mein Hinweis das der Hinweis jegliche Tätigkeit bereits die AU zur Folge haben könnte.
Und klar ist die KK involviert. Wer glaubst du zahlt am Ende das BV? Das ist nicht der AG. Der holt sich sein Geld von der KK wieder über die Umlage. Nimmst du Urlaub muss der AG für diese Zeit aufkommen, er bekommt es dann eben nicht erstattet.
von
Felica
am 11.08.2020, 20:42
Antwort auf:
Urlaub im individuellen Beschäftigungsverbot
Danke für eure Mühe, aber eure Antworten gehen leider weiterhin an meiner Frage vorbei. Es geht doch hier weder um die Gründe des BVs, noch darum, ob Kaffeekochen anstrengend sei. Ob die Reise gesundheitlich ok ist oder nicht, beurteilt der Arzt.
Und nein, eine Krankenkasse ist nicht beteiligt, da ich nicht gesetzlich versichert bin.
von
MrsCross
am 11.08.2020, 20:49
Antwort auf:
Urlaub im individuellen Beschäftigungsverbot
damit der AG das Geld das er dir zahlt zurückerhält. Für Privatversicherte ist die Krankenkasse zuständig, zu der die Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge abgeführt werden. Geht ja gar nicht anders...
von
mellomania
am 11.08.2020, 21:49
Antwort auf:
Urlaub im individuellen Beschäftigungsverbot
mellomania: Meine Tätigkeit ist nicht renten- und sozialversicherungspflichtig.
von
MrsCross
am 11.08.2020, 22:02
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Urlaub im individuellen Beschäftigungsverbot
Wovon reden wir denn hier? Minijob?? Dann kommt das Geld von der Minijobzentrale statt von der Krankenkasse, aber nicht von deinem AG.
von
KielSprotte
am 11.08.2020, 22:15
Antwort auf:
Urlaub im individuellen Beschäftigungsverbot
"Bitte beachten: In diesem Forum kann nur eine allgemeine Beratung auf allgemeine Rechtsfragen erfolgen, da es sich sonst um eine individuelle Rechtsberatung handelt, die nach dem RVG gebührenpflichtig sein muss. Die Antworten sind unverbindlich und können aufgrund der räumlichen Distanz keinesfalls eine Beratung für den Einzelfall darstellen oder einen Anwaltsbesuch ersetzen. "
Du scheinst ja eine individuelle Rechtsberatung zu benötigen und keine allgemeine bei den ganzen Einwänden die du zur allgemeinen Antwort hast. Frau Bader antwortet erfahrungsgemäß auch nur allgemein.
von
Soie
am 11.08.2020, 22:17
Antwort auf:
Urlaub im individuellen Beschäftigungsverbot
Die rechtlichen Grundlagen wurden genannt, auch auf deine Frage. Ein BV ist eben weder Urlaub noch AU, deshalb andere Spielregeln. Eine davon ist das du zu jedem Zeitpunkt in der Lage sein musst wieder zur Arbeit zu erscheinen. Kann man mit etwas googeln leicht selbst suchen.
von
Felica
am 11.08.2020, 23:09
Antwort auf:
Urlaub im individuellen Beschäftigungsverbot
darfst du in den Urlaub und musst auch nichts mit dem AG absprechen oder Urlaub einreichen.
Das Thema hier ist, das ein BV ja jederzeit aufgehoben werden kann und du dann sofort am Arbeitsplatz erscheinen können müsstest.
Ja, das ist sehr theoretisch und du wirst sagen "das passiert doch eh nicht" - aber es ist nun mal die rechtliche Seite, die man zumindest im Kopf haben sollte.
Ist dein BV nämlich auf bestimmte Tätigkeiten bezogen, besteht grundsätzlich dennoch Arbeitspflicht bis 6 Wochen vor Geburt. Und dann müsstest du theoretisch eben Urlaub einreichen, um dich von dieser Arbeitspflicht entbinden zu lassen.
Umfasst das BV jegliche Tätigkeit - egal wo und was - dann nicht.
So zumindest kann man es nachlesen auf diversen Erläuterungen und Gerichtsurteilen.
Fährst du nun weiter weg, könntest eben nicht am nächsten Tag an deinem Arbeitsplatz erscheinen, wäre es wohl besser - rein rechtlich - dies mit dem AG abzusprechen bzw. ihm mitzuteilen, dass du in Absprache mit deinem Arzt einen Erholungsurlaub antreten wirst. Und dann eben schauen, was er dazu sagt bzgl. Urlaubstagen.
von
cube
am 12.08.2020, 09:21
Antwort auf:
Urlaub im individuellen Beschäftigungsverbot
Also ich würde mir da nicht so viel Gedanken machen wenn der Arzt es gut findet und sein ok gibt mach es , mit dem AG hat das nicht viel zu tun wenn dann frag einfach bei deiner KK nach deshalb. Weil ein Urlaub ist zum erholen und das ist wenn du Probleme hast gut. Ich hab auch ein BV und war auch nochmal im Urlaub an der Ostsee. Mir tat es sehr gut . Ich hoffe ich konnte dir helfen und wie schon gesagt mach dir kein Kopf deswegen.
LG Daniela
von
Dani04
am 14.08.2020, 10:18