Sehr geehrte Frau Bader,
Ich arbeite als Ärztin in Vollzeit im Krankenhaus und habe nun vom Arbeitgeber ein betriebliches Beschäftigungsverbot bekommen. Allerdings soll ich erst meine Überstunden (43h) und meinen gesamten Jahresurlaub (24Tage) abbauen, bevor ich ab Mitte Juni für das BV freigestellt werde. Ist das rechtens?
Meines Erachtens widerspricht das Paragraph 24 MuSchuG und der Arbeitgeber will sich Geld sparen, indem dann nach der Elternzeit das Überstunden- und Urlaubstagekonto bereinigt ist.
Ich hatte meine Schwangerschaft am 17.3.20 dem AG mitgeteilt und war bis einschließlich 27.3.20 krankgeschrieben. Am 27.3. wurde mir per Email mitgeteilt, dass ich ein BV bekommen würde. Dies erreichte mich schriftlich am 20.3.20 mit der Aussage, ich wäre schon in den Freizeitausgleich und anschließend Urlaub geschickt worden, den ich selbst ja nie beantragt hatte!
Ich bitte um einen Rat. Vielen Dank!
von
Saphenchen
am 02.05.2020, 15:02
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot NACH Überstundenabbau und Urlaub
Hallo,
nein, das ist nicht zulässig.
Lieeb Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.05.2020
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot NACH Überstundenabbau und Urlaub
Nein nicht rechtens. Zumal der AG nicht einseitig Urlaub vergeben darf. Also dringend dem widersprechen.
Einsparen tut der AG allerdings dabei nichts. Im Gegenteil, der AG muss ja jetzt den Uelaub bezahlen und bekommt das Geld von den KK dafür nicht erstattet.
von
Felica
am 02.05.2020, 15:40
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot NACH Überstundenabbau und Urlaub
Nachfrage: Wie verhält es sich mit Überstundenabbau im o.g. Szenario?
Der AG hat sich auf den Bei Erhalt des Urlaubsanspruches eingelassen, besteht jedoch auf dem Überstundenabbau vor Beginn des BV.
Ich wurde zu keinem Zeitpunkt darüber informiert, dass ich Überstunden abbauen und daher der Arbeit fernbleiben sollte. Die Info des Überstundenabbaus erreichte mich rückwirkend NACH der Gefährdungsanalyse.
Es kann auch nicht sein, dass Personalüberschuss bestand, der einen Überstundenabbau gerechtfertigte, da meine Kollegin, die genau zu diesem Zeitpunkt gekündigt hatte, gebeten wurde, aufgrund des Personalengpasses noch länger in dieser Klinik zu bleiben.
Könnten Sie mir bitte die Nachfrage nach der Rechtmäßigkeit des Überstundenabbaus beantworten. Danke.
von
Saphenchen
am 05.05.2020, 13:30
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot NACH Überstundenabbau und Urlaub
Du musst deine 2. Frage nochmal neu stellen, sonst liest Frau Bader das normalerweise nicht.
von
MamavonMia123
am 06.05.2020, 13:33