Mündliche zusage auf unbefristetes AV nach Elternzeit rechtskräftig?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Mündliche zusage auf unbefristetes AV nach Elternzeit rechtskräftig?

Hallo Frau Bader, ich hatte bis zum 31.05.16 ein befristetes Arbeitsverhältnis. Am 12.04. habe ich entbunden. Meine Chefin sicherte mir mündlich zu daß es zu einem unbefristeten Vertrag kommt, nach der Elternzeit. Ich habe dies aber nie in Schriftform erhalten. Eine Freundin sagte mir jetzt das ich mich hätte arbeitsuchend melden müssen. Jetzt bin ich total unsicher. Was ist denn wenn meine Chefin dann nächstes Jahr sagt das es doch nicht zu einem unbefristeten AV kommt und ich habe mich nicht arbeitssuchend gemeldet bekomme ich dann überhaupt Leistungen von der Agentur für Arbeit? Oder könnte ich mich jetzt schon bei anderen Arbeitgebern bewerben und somit die Elternzeit vorzeitig beenden?

von Sari86 am 04.10.2016, 15:00



Antwort auf: Mündliche zusage auf unbefristetes AV nach Elternzeit rechtskräftig?

Hallo, ja so würde ich es machen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.10.2016



Antwort auf: Mündliche zusage auf unbefristetes AV nach Elternzeit rechtskräftig?

Soweit ich weiß, hat man ohne Arbeitgeber doch gar keine Elternzeit.

von Himbeere2008 am 04.10.2016, 15:13



Antwort auf: Mündliche zusage auf unbefristetes AV nach Elternzeit rechtskräftig?

Genau, ohne AG keine EZ. Bei wem soll die auch gemeldet werden. Beim Arbeitsamt muss Du dich 3 Monate vorher melden bevor Du vor hast wieder zu arbeiten. Dann meldest Du dich dort arbeitssuchend und arbeitslos, heißt aber auch das Du dann eine Kinderbetreuung haben musst. Ohne Kinderbetreuung gibt es eh kein ALG1. Bis zum 11.04 ist Du ja wohl noch im Elterngeldbezug und darüber höchstwahrscheinlich auch krankenversichert. Danach wird es da schwieriger, sofern Du unverheiratet bist oder warum auch immer nicht in die Krankenversicherung deines Mannes kannst. Spätestens dann solltest Du also eine Kinderbetreuung haben. Zum einen damit Du überhaupt bei deiner Ex-Cheffin arbeiten kannst. Oder wenn das nicht klappt, damit du dann ALG1 bekommst und darüber versichert bist. Heißt aber auch, Anfang Januar beim Amt melden - sicher ist sicher. Sollte das mit dem Job klappen, ist ja alles bestens, wenn nicht bist du entsprechend gewappnet Im Idealfall alternativ bis dahin was neues suchen. Den seien wir mal ehrlich, was hätte die Cheffin zu verlieren gehabt wenn sie dir eine Vertragsverlängerung über die "Elternzeit" gegeben hätte. es kostet sie nichts, Du wärst beitragsfrei daheim gewesen und sie wäre sicher, nach der EZ bist du wieder da. Hat sie nicht, deshalb würde ich mich nicht zu sicher geben das es mit der Weiterbeschäftigung wirklich klappt. Ach ja, sollte das wegen Versicherung kein Problem sein und ihr es euch finanziell leisten, dann kannst Du solange auch daheim bleiben wie Du magst - eben als Hausfrau. Wie gesagt, aktuell bist du dank Elterngeld abgesichert, aber nicht in Elternzeit in dem Sinne.

Mitglied inaktiv - 04.10.2016, 17:31



Antwort auf: Mündliche zusage auf unbefristetes AV nach Elternzeit rechtskräftig?

Ich würde der Chefin mailen oder ein Einschreiben senden. Hallo Frau XY Ich freue mich sehr nach meiner Elternzeit unbefristet bei Ihnen angestellt zu sein. Bisher haben wir nur mündlich darüber gesprochen. Eine Kinderbetreuung ist ab sbxnx vorhanden, so dass ich ab Xyzn wieder beginnen kann. Bitte teilen Sie mir für meine Planung mit wann wir dies schriftlich fixieren können und die Details klären können. Mit freundlichen Grüßen, So, und dann wartest Du erst einmal ab.

von Sternenschnuppe am 06.10.2016, 07:37



Antwort auf: Mündliche zusage auf unbefristetes AV nach Elternzeit rechtskräftig?

Hallo, sry, die Antwort war für eine andere Frage gedacht. Ich würde mich an die Arbeitgeberin wenden und sie bitten, Information zu erteilen, ob denn nun ein Vertrag besteht und das schriftlich zu bestätigen. Wenn dem nicht so ist, würde ich mich schnellstmöglich an die Agentur für Arbeit wenden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.10.2016



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