Hallo! Mein befristeter Ausbildungsvertrag endet 2 Wochen nach Beginn des Mutterschutzes und wird nicht verlängert. Zudem bin ich privat versichert. - Stimmt es, dass man dann lediglich eine Einmalzahlung vom Bundesversicherungsamt in Höhe von 210 Euro für die gesamten 3 Monate bekommt und keine weiteren Leistungen? - Würde ich Arbeitslosengeld I bekommen? - Könnte ich im Mutterschutz ab dem Zeitpunkt der Geburt des Kindes Elterngeld erhalten? - Was ist, wenn andere Kollegen mit der gleichen Qualifikation eine Vertragsverlängerung bekommen und ich als einzig schwangere Arbeitnehmerin nicht? - Muss mir der Arbeitgeber die Gründe für eine Nichtverlängerung nennen? Viele Grüße Mathilda
von mathilda555 am 24.01.2015, 12:36