Sehr geehrte Frau Bader, meine 3-jährige Elternzeit endet am 29. Februar 2016. Nun möchte ich meine Stelle kündigen und was Neues beginnen. Allerdings bin ich mir unsicher bei der Kündigungsfrist. In meinem Arbeitsvertrag steht, dass ich als Arbeitnehmer ab 5 Jahre Betriebszugehörigkeit eine Kündigungsfrist von 2 Monaten habe. Mit Elternzeit wären es über 5 Jahre Betriebszugehörigkeit. - Frage 1: Zählt die Elternzeit tatsächlich zur Betriebzugehörigkeitszeit dazu? - Frage 2: Wenn ich nun Anfang Februar (Elternzeit endet am 29.02.) die Kündigung versende und ich eine 2-monatige Kündigungsfrist habe, kann ich dann zum Monatsende März kündigen oder erst zum Monatsende April kündigen? Ich frage deshalb, weil ich gelesen habe, dass ich in der Elternzeit nicht kündigen darf bzw. nur mit einer 3-Monatsfrist zum Elternzeitende. Für die 3-Monatsfrist ist es jetzt allerdings zu spät. Vielen Dank vorab!
von Juliane_ am 28.01.2016, 00:13