Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in folgender Situation. Ich bin mit meinem 3. Kind schwanger (ET 21.09.2015). Zum 6.7.15 endet meine Elternzeit mit meiner 2. Tochter (hatte 6 Jahre am Stück Elternzeit). Nun ist es so, dass ich aufgrund Frühgeburtsbestrebungen eine Krankmeldung bekommen werde für die 5 Wochen zw. Elternzeit und Mutterschutz. Nun meine Frage: Steht mir in dieser Zeit Gehalt zu? Ich meine gelesen zu haben, dass der alte Vertrag auflebt und ich demnach mein Gehalt von vor den Elternzeiten bekommen müsste. Stimmt das? Das Verhältnis zu meinem Chef ist sehr angespannt und ich rechne damit, dass er die AU anzweifelt und das mir zustehende Gehalt ggf. nicht zahlt. Welche Möglichkeiten habe ich in diesem Fall? Ein vernünftiges Gespräch lässt sich hier kaum führen. Kann es zu Problemen mit der Krankenkasse kommen, falls meine Beiträge nicht gezahlt werden? Ich mache mir diesbezüglich wirklich Sorgen. Vielen Dank!
von el_fi am 29.06.2015, 10:30