Hallo Frau Bader, ich beende am 31.11.2014 meine Elternzeit und steige wieder ins Berufsleben ein. Mein Vertrag lief bisher auf 40h. Jetzt habe ich um einen Änderungsvertrag mit Reduzierung auf 25h gebeten und bekommen. Leider sind dort zwei Klauseln enthalten deren Bedeutung ich nicht verstehe. Was heißt das für mich ( wenn mein Kind krank ist bekomme ich keinen Arbeitslohn ?) §616 Satz 1 BGB wird abbedungen für den Fall desprimären Entgeldfortzahlungsanspruchs gegenüber dem AG bei Erkrankung von Kindern des AN. Der AN wird insoweit auf seinen dann primären Krankengeldanspruch gegenüber dem Sozialversicherungsträger gem. §45 SGB V verwiesen. Auch im Übrigen sind Ansprüche auf Vergütungsfortzahlung -soweit gesetzlich zulässig- ausgeschlossen; bezahlt wird nur die geleistete Arbeit. So der Wortlaut. Vielen Dank für Ihre Hilfe. Lg krümel71
von krümel71 am 21.11.2014, 12:50