Die Situation ist vollendet meine 15 Monate alte Tochter geht in die Kinderkrippe. Diese geht bei den Kosten nach dem Einkommen. Ich habe im Juni einen Antrag auf Einkommensfeststellung gestellt. Erst Anfang September kam die Antwort das noch Unterlagen fehlen wegen dem Sorgerechts. Da ich das alleinige Sorgerechts habe benötigen Sie noch vom Jugendamt eine Negativbecheiniegung die ich beantragt habe. Habe dem Amt nun zwei Wochen Zeit gegeben und nichts bekommen habe dort angerufen und die Dame hat mir gesagt das sie den Antrag weiterleiten musste da mein Kind nicht in der Stadt geboren wurde wo wir Wohnen. Normal sollte dies per Fax inerhalb von 2 Tagen erledigt sein laut Jugendamt. Doch auch nah zwei Wochen nichts. Nun werden ich von der Kinderkrippe hochgestuft was die kosten angeh, obwohl ich den Antrag rechtzeitig gestellt habe. Kann ich wenn der Antrag durch ist das Geld zurückfordern was ich zu viel gezahlt habe? Lg Selencia
von Selencia am 11.10.2016, 12:12