Guten Morgen,
In unserem Kindergarten sind fast alle Erzieher krank, die Eltern die nicht berufsfähig sind wurden gebeten ihre Kinder zu Hause zu lassen, der Träger ist die Stadt,
Mit der Begründung das sie kurzfristig für kein Ersatz sorgen können, wie sieht es rechtlich aus? Höhere Gewalt ist das ja nicht?!
Ich möchte mein Geld für die Tage die mein Kind nicht geht zurück erstattet haben!
Hab ich Anspruch?!
Lg maimama
von
maimama25
am 28.01.2016, 10:39
Antwort auf:
Kita gebührt bei erziehererkrankung
Hallo,
das ist ja schon höhere Gewalt. Kommt auf die Dauer an
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.01.2016
Antwort auf:
Kita gebührt bei erziehererkrankung
so zum Nachdenken.
Ich würde je nachdem um wie viel Geld es sich handelt nichts zurückfordern. Es sind alles nur Menschen und wenn Du eh daheim bist, dann ist das Kind halt bei Dir daheim.
Kam bei uns auch ab und an vor. Ist halt so.
LG
Peeka
von
peekaboo
am 28.01.2016, 10:56
Antwort auf:
Kita gebührt bei erziehererkrankung
Da es nicht geplant war und unvorhergesehen, ist das schon höhere Gewalt.
Bei uns gab es mal einen Wasserschaden, die Kinder der Berufstätigen wurden bildeten in der Turnhalle eines anderen Kindergartens die Notgruppe, der Rest musste Zubause bleiben zwei Wochen.
Die Stadt erstattete von sich aus anteilig die Kosten.
Frag beim Träger nach, dann weißt Du mehr.
von
Sternenschnuppe
am 28.01.2016, 11:35