Sehr geehrte Frau Bader, meine Tochter kam im April 2014 zur Welt. Mit meinem Arbeitgeber (kleines Unternehmen, Mitarbeiter weniger als 15) habe ich vereinbart, dass ich ab Oktober 2014 im Rahmen von Elternteilzeit (30 Stunden die Woche) wieder zu arbeiten beginne. Diese Regelung habe ich erst einmal bis zum 2. Lebensjahr beantragt. Diese Konstellation ging bisher nur, da mein Mann ebenfalls Elternteilzeit genommen hat (30 Stunden die Woche) und meine Eltern die Betreuung der Kleinen für 2 Tage die Woche übernommen haben. Jetzt fallen allerdings meine Eltern aus, da bei meinem Vater eine schwere Krankheit diagnostiziert wurde. Nun zu meiner Frage: habe ich Anspruch wieder in Elternzeit zu gehen und wenn ja, mit welcher Ankündigungsfrist oder kann ich erst am Ende des 2. Lebensjahres eine Änderung beantragen? Vielen Dank für Ihre Antwort.
von Gänseblümchen100 am 01.09.2015, 09:13