Hallo Frau Bader,
Für mein Kind (wir im Oktober 4) habe ich damals nur ein Jahr Elternzeit genommen.
Ich bin seit paar Monaten arbeitslos, und weil mein Sohn kein KG Platzt bekommen hat, will ich wissen, ob ich jetzt eventuell die restliche 2 Jahre im Anspruch nehmen darf.
Ich bedanke mich im Voraus!
von
innss
am 06.09.2014, 23:16
Antwort auf:
Kann ich als arbeitslos meine restliche 2 Jahre Elternzeit im Anspruch nehmen?
Hallo,
ohne Ag keine EZ! Bei der Agentur für Arbeit geht das nach dem 3. Lebensjahr nicht mehr
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.09.2014
Antwort auf:
Kann ich als arbeitslos meine restliche 2 Jahre Elternzeit im Anspruch nehmen?
Gegenfrage, bei wem willst du die "Elternzeit" anmelden wenn Du keinen Arbeitgeber hast?
Elternzeit ist etwas, was berufstätigen Eltern zusteht, ohne Arbeitgeber auch keine Elternzeit. Noch sind die Ämter auch bereit, bei unter 3jährigen die Augen zuzudrücken bei Nicht-berufstätigen, wenn staatliche Mittel bezogen werden. ABER !!!, man kann natürlich immer auch daheim bleiben - und zwar solange wie man möchte. Muß man sich halt finanziell leisten können. Das ist der ganz normale "Hausfrauen-Status" dann. Arbeitslosengeld selbst bekommst Du ja nur wenn Du auch eine Kinderbetreuung nachweisen kannst, also fällt das dann weg wenn du da keine Lösung hast. Und sonstige staatliche Mittel wie Hartz4 usw - da wird dir der Berater ziemlich schnell klarmachen das das nicht Sinn und Sache der Gelder sind. Verdient Dein Mann aber gut genug, ist deine Krankenversicherung abgeklärt, dann steht deinem "Hausfrauen-Leben" nichts im Wege. Und zwar solange wie Du möchtest. Rechentschaft bist du dann niemanden schuldig, fraglich ist halt eben nur für später wegen deiner Rentenversicherung und Co. Aber das darf und soll jeder für sich selbst entscheiden.
Mitglied inaktiv - 07.09.2014, 08:36
Antwort auf:
Kann ich als arbeitslos meine restliche 2 Jahre Elternzeit im Anspruch nehmen?
Ohne Arbeitgeber keine Elternzeit.
Aber dann bist halt 2 Jahre Hausfrau.
Sofern ihr Euch das leisten könnt spricht nichts dagegen.
Wie bist Du denn krankenversichert ?
Das Kind hat aber einen Anspruch auf einen Platz, den man auch einklagen kann.
von
Sternenschnuppe
am 07.09.2014, 08:36