Guten Tag, ich würde gern mal wissen ob diese Aussage stimmt. Mir wurde erhählt das wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werde,(ich habe 2 Jahre beantragt) Ich erneut ein Beschäftigungsverbot bekomme(wie bei der 1.SS,da ich Zahnarzthelferin bin) und dadurch auch wieder mein volles Gehalt erhalte?! Ist dies wirklich so geregelt?! Wenn dem so ist,auf was sollte man achten bzw wann sollte man es dem AG mitteilen?! Vielen Dank schonmal im Voraus
von Kusja1984 am 17.06.2015, 13:06