Hallo,
ich arbeite derzeit Vollzeit (netto 1600Euro) und zusätlich in einem Minijob auf 450Euro Basis. Das Elterngeld berechnet sich ja aus dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten 12 monate und der Minijobverdiest wird mit einbezogen...
Meine Frage: ich bin zwar auf 450Euro angemeldet, das heißt aber nicht, dass ich auch immer 450 bekommen habe. Manchmal waren es 450 aber dann auch nur 150. Der Genaue Verdienst ist ja aber nirgends festgehalten. Welcher Betrag ist denn entscheidend für die Berechnung des Elterngeldes? Der tatsächliche Verdienst, oder die gemeldeten 450Euro?
Danke, liebe Grüße Regina
von
ReginaME95
am 20.01.2015, 13:31
Antwort auf:
Höhe des Minijob-Anteils am Elterngeld
Hallo,
was heißt denn bitte es ist nirgends festgehalten? Es muss doch Abrechnungen geben, des weiteren muss der Arbeitgeber das der Knappschaft gemeldet haben. Hier sind die genauen Beträge anzugeben. Gehen Sie nicht davon aus, dass die Elterngeldstelle pauschal ein Betrag von 450 € monatlich anerkennt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.01.2015
Antwort auf:
Höhe des Minijob-Anteils am Elterngeld
Wieso ist das nirgendwo festgehalten, bekommst Du keine Anrechnungen ?
Dein AG muss das ja dokumentieren.
Ohne Nachweis werden sie davon nix anerkennen können.
von
Sternenschnuppe
am 20.01.2015, 13:43