Frage:
Habe ich noch Anspruch auf Elternzeit
Hallo
Ich bin am 1.4.16 Mutter von meinem ersten Kind geworden. Habe bei meinem Chef ein Jahr Elternzeit beantragt. Habe schriftlich bis zum 31.7.17 Elternzeit genehmigt bekommen. Nun habe ich am 1.4.17 wieder angefangen zu arbeiten. Und einen Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag unterschreiben in dem steht, das ich anstatt 40 Stunden die Woche, 6 Tage und 30 Tage Urlaub im jahr, nur noch 19,5 Stunden in 3 Tagen mit 15 Tage Urlaub im Jahr arbeite.
Schien mir soweit alles richtig. Nun wollte ich meine Elternzeit verlängern. Da ich erneut schwanger bin und meine Vorteile von Teilzeit in elternzeit erst jetzt gehört habe.
Nun behauptet meine Chefin ich hätte ab dem Tag an dem ich zu arbeiten begonnen habe keinen Anspruch auf Elternzeit mehr. Habe ich jetzt meinen Vertrag geändert, oder besteht mein vollzeit vertrag noch?
Man darf ja in elternzeit 30 Stunden in der Woche Teilzeit arbeiten.
Ich hoffe sie können mir helfen
Liebe Grüße Nadine
von
Stegk
am 27.04.2017, 20:53
Antwort auf:
Habe ich noch Anspruch auf Elternzeit
Hallo,
mit Frist 7 Wo können Sie neue EZ beantragen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.04.2017
Antwort auf:
Habe ich noch Anspruch auf Elternzeit
aber hallo hast du anspruch auf elternzeit. drei jahre pro kind. ende. die elternzeitjahre enden eigentlich immer einen tag vor dem jeweiligen geburtstag des kindes. warum du da drei monate drüber bist, weiß ich nicht. du darfst für dein kind drei zeitabschnitte elternzeit machen. ein jahr und drei monate ca sind durch. wenn du die laufende elternzeit von kind eins jetzt schrifttlich mit attest auf einen tag vor dem neuen mutterschutz für kind 2 beendest, wird dir der rest zurückgespielt...wann beginnt dein mutterschutz? vor dem 31.7?. den rest soll dir besser jemand beantworten der es weiß..ich leider nicht...aber ich selber habe teilzeit während der elternzeit gearbeitet und der tz vertrag gilt nur in der elternzeit, das ende ist gleich...danach greift der vollzeitvertrag...ob das rechtlich so ist oder nur bei mir weiß ich nicht. auch die nur 15 tage urlaub im jahr versteh ich nicht. ich bin bei 30 tagen geblieben und arbeite 28 h in der woche...
von
mellomania
am 27.04.2017, 22:40
Antwort auf:
Habe ich noch Anspruch auf Elternzeit
Hast du dich vertippt und meintest 31.3.?
Man muss sich auf die ersten beiden Jahre verbindlich festlegen. Deinen Angaben nach ging ja die EZ nur ein Jahr- dann darf der AG eine weitere Verlängerung ablehnen. Ich meine aber, auf das letzte Jahr hättest du noch ein Anrecht. Das müsste aber jemand beantworten, der hierin fitter ist.
So wie sich deine (etwas unverständliche) Schilderung liest, hast du einen Teilzeitvertrag für nach der EZ abgeschlossen und bist jetzt nur noch in Teilzeit angestellt?
von
malini
am 27.04.2017, 23:06
Antwort auf:
Habe ich noch Anspruch auf Elternzeit
Wichtig ist hier dein Arbeitsvertrag!
Wie sieht diese Zusatzvereinbarung aus?
Tatsächlich eine Zusatzvereinbarung zum laufenden Vertrag? Wie ist die Elternzeit beschränkt? Für die Dauer der EZ? Oder wann sollte die Vollzeit weiter gehen?
Bei einer korrekten Zusatzvereinbarung (also Teilzeit in Elternzeit) geht deine EZ nun noch bis 31.7.17.
Deinen Vollzeitvertrag gibt es dann noch, der ab 1.8.17 wieder greift.
Zur Verlängerung:
Bei der Erstanmeldung der Elternzeit legt man sich verbindlich für einen Zeitraum von 2 Jahren fest. Du hast Elternzeit nur bis zum 31.7.17 angemeldet. Hier kann der AG darauf schließen, dass du vom 1.8. bis zum (Tag vor dem) 2. Geburtstag des Kindes keine weitere EZ haben möchtest. Einer Verlängerung muss der AG nicht zustimmen!
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 27.04.2017, 23:08
Antwort auf:
Habe ich noch Anspruch auf Elternzeit
Prüfe dringend den Wortlaut Deines Vertrages... Deine Chefin hat enweder keine Agnung oder hat Dir einen Änderungsvertrag untergejubelt :-/ Klingt für mich so...
Mitglied inaktiv - 28.04.2017, 07:30
Antwort auf:
Habe ich noch Anspruch auf Elternzeit
Guten Morgen,
zu Deiner Frage. Sie hat die Anzahl der Arbeitstage reduziert, somit reduziert sich auch der Urlaubsanspruch.
Mitglied inaktiv - 28.04.2017, 07:34
Antwort auf:
Habe ich noch Anspruch auf Elternzeit
Nachtrag,
Wenn ein Elternteil 3 Jahre EZ am Stück nimmt, endet diese mit Ablauf des Tages, vor dem Geburtstag.
Ansonsten gilt EZ kann Mann und Frau nehmen wie man lustig ist. 1 Jahr und 5 Tage, 2 Jahre, 3 Monate und 7 Tage - ganz nach belieben.
Die Fragestellerin kann also durchaus 1 Jahr und 3 Monate genommen haben.
@Fragestellerin
Du hast durch die neue Schwangerschaft auch nach EZ Ende wieder Kündigungsschutz. Der EZ Verlängerung müsste in Deinem Fall der AG zustimmen.
Mitglied inaktiv - 28.04.2017, 07:41