Habe ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Habe ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld

Hallo Frau Bader, ich, nicht verheiratet, derzeit noch in Elternzeit, wieder schwanger, brauche dringend Rat. Mein Sohn ist 20 Monate, die Elternzeit läuft mit dem September aus, Krankenversicherung besteht noch bis zum 17. Oktober. Nun bin ich schwanger, mein Mutterschutz beginnt am 28.08 und Stichtag ist der 9.10. Nun ist es aber so, dass vor der ersten Schwangerschaft mein Arbeitsvertrag vor dem Mutterschutz auslief, ich also vor dem Mutterschutz Arbeitslosengeld bezogen habe und dann Mutterschaftsgeld/Krankengeld von der Krankenkasse bekommen habe, vor und nach der Geburt, gefolgt vom Elterngeld, gesplittet auf zwei Jahre! Nun ist es mit der neuen Schwangerschaft und Elternzeit wohl so, dass ich 1. Kein Mutterschaftsgeld erhalten soll und 2. Stellt die Krankenkasse in frage, ob ich überhaupt weiter versichert bleibe bzw. Ich mich wohl selbst versichern soll und was ist fand mit meinen Kindern? Ist das alles so richtig. Habe ich wirklich keine Ansprüche auf Mutterschaftsgeld und Krankenversicherung während meiner neuen Elternzeit, welche ich auch auf zwei Jahre splitten möchte.

Mitglied inaktiv - 23.08.2016, 21:10



Antwort auf: Habe ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld

Hallo, ohne Arbeitgeber sind Sie nur während des Bezuges von EG beitragsfrei weiter versichert. Danach müssen Sie selber versichern ( es sei denn, man ist verheiratet) , schwanger oder nicht. MG bekommen Sie nur den Pauschbetrag einmalig von 210 € Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.08.2016



Antwort auf: Habe ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld

Ohne Arbeitgeber hast Du gar keine Elternzeit. Du bist Hausfrau. Ist das erste Kin betreut und Du könntest theoretisch arbeiten wärest Du nicht schwanger ? Wo ist der Vater der Kinder und ist er zahlungsfähig für Euch alle ? Er ist in erster Linie zuständig.

von Sternenschnuppe am 23.08.2016, 21:30



Antwort auf: Habe ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld

Was soll denn bitte heißen, wäre mein Kind betreut, hätte ich arbeiten können und wäre nicht schwanger. Bitte lieber vernünftig lesen, bevor geantwortet wird. Ich habe mein leben lang gearbeitet bis zur 1. Schwangerschaft und meine Elternzeit auf zwei Jahre gesplittet. Ich habe nicht nur die 300 bekommen, sondern angerechnet auf mein Gehalt. Jetzt geht es darum, dass ich wieder schwanger bin und um den Mutterschutz, und die Krankenversicherung. Mein Freund muss keineswegs für mich die Versicherung übernehmen.

Mitglied inaktiv - 23.08.2016, 22:09



Antwort auf: Habe ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld

Öh, doch muss er. Er ist für euch in erster Linie zuständig, der Staat springt nur ein wenn er unter der Einkommensgrenze liegt. Wenn ich das richtig verstanden habe hast du zwischen Ende Elterngeld und Geburt vom neuen Baby mehr als einen Monat Differenz, somit wirst du aus der gesetzlichen Krankenversicherung fallen und musst dich freiwillig versichern ( um die 160 Euro). Hab ich alles selber durch, nur bei uns war klar das wir heiraten und ich so Famielienversichert bin.

von sterntaler82 am 23.08.2016, 22:20



Antwort auf: Habe ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld

Ne Stop wenn du bis Oktober versichert bist geht es doch, sobald du Elterngeld bekommst halt.

von sterntaler82 am 23.08.2016, 22:22



Antwort auf: Habe ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld

Wenn man möchte, kann man alles als Angriff lesen. Muss man aber nicht. Wäre Dein Kind betreut, dann würde das Arbeitsamt Dir Mutterschutzgeld in Höhe des Krankengeldes zahlen. In Deinem Fall in Höhe des Arbeitslosengeldes. Und natürlich ist ansonsten Dein Partner zuständig, ihr seid eine Familie, er der Vater der Kinder und somit Ihnen und Dir zu Unterhalt verpflichtet. Wie lange Du vorher mal gearbeitet hast spielt dabei überhaupt keine Rolle.

von Sternenschnuppe am 24.08.2016, 07:38



Antwort auf: Habe ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld

Okay, die Krankenkasse sagt, da ich mit dem ersten Kind noch in der Elternzeit bin und das zweite in dem Zeitraum kommt, bin ich auch versichert, sie müssten es aber prüfen! Wäre ich nicht schwanger geworden, hätte ich mich zum Ablauf der 1. Elternzeit ganz normal arbeitslos gemeldet, da ich noch 312 Tage Anspruch habe. Es ist kompliziert und ich würde schon gern alles vorher regeln, bevor ich mit dem Neugeborenen von Amt zu Amt laufen muss. Das einzige was ich genau weiß, ist das ich ElterngeldPlus beantragen muss, wegen der Aufteilung auf zwei Jahre. P.S. Neuer Benutzername, ich hatte die Frage gestellt.

von Collie Pollie am 24.08.2016, 09:50



Antwort auf: Habe ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld

Elternzeit und darüber beitragsfreie Versicherung hat man aber nur, wenn man einen Arbeitgeber hat. Den hast Du nicht. ALG bekommt nur der, der mindestens 15 Stunden arbeiten könnte und Kinderbetreuung nachweisen kann. Daher die Frage ob Du ohne Schwangerschaft überhaupt arbeiten gehen könntest. Solange das zweite Kind kommt während Du noch Elterngeld bekommst ist alles gut. Normalerweise haben die Kassen dann auch eine Kulanz von 4 Wochen ( musst Du nachfragen ) Ohne Elterngeld und ohne AG oder Anspruch auf ALG1 muss man die Kasse selbst bezahlen )

von Sternenschnuppe am 24.08.2016, 11:15



Antwort auf: Habe ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld

Genau, Dein Problem ist das du ohne Kinderbetreuung nicht die Voraussetzungen für ALG 1 erfüllst. Und damit auch nicht in deren Krankenversicherung fällst. Für das Elterngeld2 zählt aber eben auch der Versicherungsstatus den man inne hat sobald man Elterngeld bekommt. Erfüllst Du die Mindestvoraussetzungen für ALG1 nicht, dann ist deine zweite Option noch Hartz4 um eine beitragsfreie Krankenversicherung zu bekommen falls das mit dem jetzigen EG-Bezug nicht mehr hinhaut. ist ja eine megaknappe Kiste, lass Kind2 mal zu lange nach dem ET zur Welt kommen.... Und für Hartz4 gilt dann eben, das auch das Einkommen deines Partners zählt. Ist das zu hoch, bekommst Du kein Hartz4 und damit bist Du dann eben auch nicht Krankenversichert. Außer Du versicherst dich selbst privat ab - was du dann auch während des erneuten EG-Bezuges beibehalten musst. Du siehst also, die Fragen vorher und der Hinweiß, Der Kindsvater ist für euch zuständig greifen da durchaus sehr deutlich. IMO hast Du 3 Wege. 1. Du hoffst Kind2 kommt solange wie EG1 noch zählt. Und das klappt alles so wie es Dir vorschwebt. Mutterschaftsgeld gibt es dann IMO aber nicht. 2. Ihr heiratet und du gehst in die Familienversicherung Deines Ehemannes - falls dieser als Arbeitnehmer in der gesetzlichen Pflichtversicherung ist. 3. Du sorgst für eine Kinderbetreuung und das schnellstens!!!. Das kann auch die Oma/Opa sein wenn die das wirklich können oder sonstwer der dir das dann auch entsprechend bescheinigt und beantragst ALG1. Dann eben mit dem Hinweiß das du eine TZ-Stelle zwischen 15-30 Std die Woche suchst - so das du auch den EG-Bezug nicht verwirkst. Das man dich hochschwanger wohl kaum einstellen wird, steht auf einem anderen Stück Papier.

Mitglied inaktiv - 24.08.2016, 11:45



Antwort auf: Habe ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld

Antreten muss sie dann auch nix, steht ja kurz vor dem Mutterschutz. Sie müssen dann aber zählen auch im Mutterschutz.

von Sternenschnuppe am 24.08.2016, 13:47



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Okay, Mutterschutz beginnt aber schon am 28.08. Und im Mutterschutz kann ich mich bestimmt nicht mehr arbeitslos melden, oder.Das Kind wird auf jeden Fall vor dem errechneten Termin kommen bzw. Geholt werden, da es leichte Komplikationen gibt.

von Collie Pollie am 24.08.2016, 14:01



Antwort auf: Habe ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld

Ob der Mutterschutz am 28ten beginnt oder nicht ist egal. Weil Frau freiwillig auf den vorgeburtlichen Mutterschutz verzichten darf wenn sie mag. Nur an den nach der Geburt ist man gebunden. Ansonsten, der 28te ist erst am Sonntag. Hast noch Do und Freitag um dich beim Amt zu melden. Lass dir das Datum bescheinigen und dann sollte das auch zählen.

Mitglied inaktiv - 24.08.2016, 17:37



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