Habe ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld? Nach Aussteuerung und Bezug ALG 1?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Habe ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld? Nach Aussteuerung und Bezug ALG 1?

Liebe Frau Bader, ich stelle meine Frage jetzt nochmal weil ich diese leider nirgends mehr finden kann. Ich mache mir große Sorgen. Ich bin in der 17. SSW mit dem zweiten Kind. Mein Mann ist selbständig und freiwillig gesetzlich versichert. Leider bin ich seit dem 26.05.2020 krankgeschrieben, weil ich damals starke Herzprobleme hatte. Leider wurde ich dann zum 12.08.2020 gekündigt. Seitdem bin ich im Krankengeldbezug. Vielleicht sollte ich noch dazu erwähnen, dass ich seit November übvergangslos von meiner Psychotherapeutin krankgeschrieben wurde. Vorher hat mich meine Hausärztin krankgeschrieben. Ich denke aber nicht, dass das etwas ändern an dem Krankengeldbezug auch wenn andere Diagnosen!? Nun muss ich mich am 26.04.2021 beim AA arbeitslos melden, weil ich zum 26.07.2021 ausgesteuert werde und dann eigentlich ALG 1 beziehen würde. Der Beginn meiner Mutterschutzfrist wäre ebenfalls der 26.07.2021, da voraussichtlicher ET der 06.09.2021 ist. Nun meine Frage: Habe ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse, da ich ja leider in keinem Beschäftigungsverhältnis bin? Wenn ja, in Höhe des Krankengeldes oder in Höhe des ALG 1? Wenn nein, welche finanziellen Möglichkeiten habe ich? Welche finanziellen Möglichkeiten habe ich nach Ende der 8-wöchigen Mutterschutzfrist? Elterngeld? Aber nur in Höhe von € 300,-, oder!? Da letzten 6 Monate kein Einkommen? Ich wäre Ihnen um eine Antwort sehr dankbar!

von julias88 am 27.03.2021, 14:47



Antwort auf: Habe ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld? Nach Aussteuerung und Bezug ALG 1?

Hallo, das kommt darauf an, ob Sie Anspruch auf ArbGeld haben. Lesen Sie mal hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/aussteuerung-wann-zum-arbeitsamt Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.03.2021



Antwort auf: Habe ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld? Nach Aussteuerung und Bezug ALG 1?

Ohne Arbeitgeber fällst du nicht unter den Geltungsbereich des Mutterschutzgesetzes, damit hast du auch kein Mutterschaftsgeld. Elterngeld bemisst sich nach dem Einkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt. Und da zählt nur Erwerbseinkommen, kein Krankengeld. Was ich nicht verstehe, ist dass du dich arbeitslos melden möchtest, obwohl du AU bist? Das widerspricht sich doch. Bist du denn arbeitsfähig? Was du tun kannst, ist irgendwie jetzt noch Geld zu verdienen, indem du jobben gehst. Wenn möglich....

Mitglied inaktiv - 27.03.2021, 18:54



Antwort auf: Habe ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld? Nach Aussteuerung und Bezug ALG 1?

@uriah Wenn man ALG 1 bezieht bekommt man Mutterschaftsgeld in Höhe des ALG 1 von der Krankenkasse. Ich weiß nur nicht, wie es in diesem Fall ist, da der Beginn des ALG1 Bezugs mit dem Beginn des Mutterschutzes zusammen fallen.

von roza_soza am 27.03.2021, 20:10



Antwort auf: Habe ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld? Nach Aussteuerung und Bezug ALG 1?

Ich muss mich beim AA melden, weil ich am 26.07.2021 ausgesteuert werde. Da dann der Bezug des Krankengeldes endet.

von julias88 am 27.03.2021, 21:46



Antwort auf: Habe ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld? Nach Aussteuerung und Bezug ALG 1?

Es wird daran hängen ob man dich dann als arbeitsfähig ansieht. Anspruch auf ALG1 hat nur der, der auch arbeitsfähig ist. Anspruch auf Mutterschaftsgeld nur dann, wenn du auch Anspruch auf ALG1 hättest. Evtl geht noch das du beim AA argumentierst, das du auf deinen vorgeburtlichen Mutterschutz verzichtest und dich arbeitslos meldest. Ob und inwieweit du arbeitsfähig bist, kannst nur du sagen. Der Vorschlag sich aber jetzt was zu suchen, das Krankengeld gar nicht solange auszureizen und evtl eine Wiedereingliederung anzustreben dürfte aber Sinn machen.

von Felica am 28.03.2021, 09:34



Antwort auf: Habe ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld? Nach Aussteuerung und Bezug ALG 1?

Ich glaube, du schmeißt da Begriffe durcheinander. Wenn du weiterhin arbeitsunfähig bist und der Krankengeldbezug ausgereizt ist (78 Wochen), dann bekommst du Übergangsgeld welches von der Agentur für Arbeit gezahlt wird, kein ALG 1! Das sind zwei völlig verschiedene Sachen.

von KielSprotte am 28.03.2021, 11:26



Antwort auf: Habe ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld? Nach Aussteuerung und Bezug ALG 1?

@roza_soza Wenn ich in den nächsten Wochen gesund geschrieben werden würde und dann in die Zuständigkeit des AA fallen würde (auch ALG 1 beziehe), hätte ich doch dann Anspruch auf Mutterschaftsgeld!? So habe ich das bisher auch überall nachlesen können. Ich war mir nur in meinem Fall nicht ganz sicher.

von julias88 am 28.03.2021, 11:45



Antwort auf: Habe ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld? Nach Aussteuerung und Bezug ALG 1?

Gesund geschrieben werden - das heißt in der Konsequenz dass du wieder ins Arbeitsleben einsteigst und Geld verdienst! Darum geht es. Bis zur Entbindung sind doch noch etliche Monate, wo du arbeiten kannst. Damit könnte sich das Elterngeld auch erhöhen.

Mitglied inaktiv - 28.03.2021, 12:59



Antwort auf: Habe ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld? Nach Aussteuerung und Bezug ALG 1?

Ich denke die Hauptfrage ist, ob du arbeitsfähig bist. Wenn du das bist, kann du dich ja auch vor dem Beginn des Mutterschutzes arbeitssuchend melden und ALG1 beziehen. Je nachdem, wie gesucht der Beruf ist, wirst du dann aber auch arbeiten müssen. Wenn es allerdings so ist, dass du gar kein ALG1 mehr beziehst, weiß ich ehrlich gesagt auch nicht, wie es ist. Zumal dann vielleicht auch Zweifel an deiner Arbeitsfähigkeit entstehen. Außerdem bräuchtest du ja ggf noch eine Wiedereingliederung, und da bekommst du ja auch Krankengeld, meine ich. Aber solltest du arbeitsfähig sein und ALG1 beziehen, dann würdest du Mutterdchaftsgeld in Höhe des ALG1 von der Krankenkasse beziehen. Elterngeld: Es zählt, was du von 07/20 bis 06/21 verdient hast. Ausgeklammert würde nur etwas werden, wenn du schwangerschaftsbedingt krank geschrieben bist. Da du in der Zeit nichts verdient hast und wahrscheinlich such nichts verdienen wirst, würde es beim Mindestsatz bleiben.

von roza_soza am 28.03.2021, 15:09



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