gezahlten freiberufliche Tätichkeit im Mutterschutz erlaubt?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: gezahlten freiberufliche Tätichkeit im Mutterschutz erlaubt?

Liebes Frau Bader ich habe eine organisatorische Frage was Arbeiten in der Mutterschütz angeht. Ich war vor dem Mutterschutz durchgehend arbeitslos (ALG 1) versichert. Mit Eintreten des Mutterschutzes, bin ich beim AA abgemeldet und nun übernimmt die Krankenkasse die Zahlung. Vor der Arbeitslosichkeit war ich als selbständige Bühne Künstlerin tätig. Ich habe nun die Möglichkeit einen gezahlten Projekt zu machen, dass ich ohne gesundheitliche Risiken machen könnte. Wie sieht es mit den Gesetzen aus. Darf ich diesen freiberufliche Arbeit (auf Rechnung), welches nur an einem Tag stattfinden wird machen? Wie sieht es da mit der Krankenkasse / Arbeitsamt aus. müsste ich mich dort abmelden? Müsste ich denen Bescheid geben? hat das weitere Auswirkungen auf den Verlauf meines Mutterschützes / Eltergeldes bzw den rest Anspruch vom Arbeitsamt, dass mir nach der Elternzeit zusteht? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

von Laleli am 26.03.2015, 10:54



Antwort auf: gezahlten freiberufliche Tätichkeit im Mutterschutz erlaubt?

Hallo, Selbständige haben keinen Mutterschutz Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.03.2015



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