Hallo Frau Bader, Ich weiss das man schriftlich beim AG um Genehmigung bitten muss wenn man in der elternzeit Mini Job machen möchte wo anders. Meine Frage ist wenn AG Nein sagt muss er es begründen? Kann Widerspruch dann einlegt werden? Mein AG ist nicht gut auf mich zu sprechen und ich habe dies bezüglich bedenken. Im zweiten elterzeit Jahr bekomme ich aber kein Geld mehr und deshalb wollte z.b Kellner am Wochenende wenn mein mann aufs Kind aufpasst. Mein AG ist eine Arztpraxis hat Wochenende zu Bis jetzt. Und noch eine frage könnte der AG verlangen das ich am Wochenende bei ihm putze? Muss ich dann den Job machen? Lg
von Danies21 am 13.07.2016, 10:06