Frage: Gehaltserhöhung in Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, laut Vertragsergänzung haben sich mein Chef und ich für meine Vollzeitstelle auf eine gestaffelte Gehaltserhöhung geeinigt: die erste Staffelung beziehe ich bereits seit Januar, die zweite folgt ab April 2018. Nun bin ich schwanger und werde im April 2018 noch in Elternzeit sein. Bekomme ich trotzdem bei Wiedereintritt in den Job die vereinbarte Gehaltserhöhung? Ich habe nach der Elternzeit vor, max. 20 std. zu arbeiten. Wie errechnet sich dann mein Gehalt und zählt die Gehaltserhöhung mit rein? Danke! Viele Grüße Mara-Klara

von Mara-Klara am 22.02.2017, 21:35



Antwort auf: Gehaltserhöhung in Elternzeit

Hallo, 1. Ja, sonst würden Sie ja durch die Elternzeit benachteiligt. 2. Das Gehalt in der Teilzeit in Elternzeit bestimmt sich ebenfalls an dem Hauptvertrag. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.02.2017



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