Sehr geehrte Frau Bader, seit letztem Jahr zum Schulanfang des jüngsten Kindes gehe ich nun Vollzeit arbeiten. Ich bin geschieden, alleinerziehend und habe drei schulpflichtige Kinder. Nun muss ich der Schule wieder die Bescheinigung meines Arbeitgebers einreichen - aber diesmal auch die des Vaters, sofern dieser auch das Sorgerecht hat. Der Vater ist allerdings zum Jahresbeginn arbeitslos geworden, zudem lebt er so nah, dass auch sein Zuhause fußläufig für das Kind zu erreichen ist. Meine Frage: Habe ich eventuell zu befürchten, dass unter den Umständen mein bisheriger "Anspruch" auf den Betreuungsplatz entfallen und von mir/uns erwartet werden kann, dass der Vater die Betreuung übernehmen kann/muss?! Das wäre ein Problem für mich, da der Vater bereits in der Vergangenheit oft unzuverlässig war. Zudem steht er gerade im ALG-I-Bezug und möchte wieder Arbeit finden. Und ich brauche für meine Kinder zuverlässige Betreuung, da ich beruflich nicht kürzer treten kann und auch nicht möchte. Herzlichen Dank für eine Antwort! MfG K.
von Kolkrabe am 19.02.2017, 16:12