Fragen zum Mutterschutz und Vatermonat (Partnermonat)

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Fragen zum Mutterschutz und Vatermonat (Partnermonat)

Hallo Frau Bader, wir bekommen im Februar des nächsten Jahres Zwillinge. Hierzu stellen sich uns einige rechtliche Fragen: Meine Frau geht 6 Wochen vor der Geburt in den Mutterschutz, nach der Geburt sind es 12 Wochen (da ja Zwillinge). Ich möchte direkt nach der Geburt 1.Monat in Elternzeit gehen. -Bekommt meine Frau die vollen 12 Wochen Mutterschutz auch wenn ich im ersten Monat in Elternzeit gehe? (Also zur gleichen Zeit, im ersten Monat Mutterschutz und Elternzeit?) -wie sieht es nach dem ersten Monat aus? Da hat meine Frau ja noch 11 Wochen Mutterschutz, wie lange danach hat sie noch Anspruch auf Elterngeld? - Mutterschutz bei der Krankenkasse 7Wochen vor der Geburt und direkt nach der Geburt beantragen?!? -Elterngeld/Elternzeit 7Wochen vor Geburt beim Arbeitgeber, wie sieht es aus wenn beide in Elternzeit gehen wollen wie bei unserem Beispiel: Geimeinsam im ersten Monat nach der Geburt und dann meine Frau alleine die restlichen 13Monate Gibt es da ein "besonderes" Vorgehen beim Antrag? Vielen Dank im Vorraus Mit freundlichem Gruß Patrick

von kepplAtwins am 17.09.2014, 10:38



Antwort auf: Fragen zum Mutterschutz und Vatermonat (Partnermonat)

Hallo, 1. Natürlich hat Ihre Frau den vollen Mutterschutz 2. Wieso Mutterschutz beantragen? 3. Das ist nicht so einach zu beantworten, weil die Regelung ab 2015 noch nicht sicher feststeht.Es sieht so aus, als ob das doppelte EG für Zwillis wegfällt. Es gibt dann aber 4 Partnermonate Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.09.2014



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