Frage: Frage zur Elternzeit

Hallo Frau Bader, ich bekomme im Dezember mein erstes Baby. Nun ist die Frage ob ich die Elternzeit 1 oder 2 Jahre beim Arbeitgeber beantrage. Ich hatte ein persönliches Gespräch mit meinem Chef, der meinte ich könne erstmal ein Jahr zu hause bleiben und dann im ersten Jahr auch auf 2 Jahre die Elternzeit verlängern. Da ich noch nicht sicher bin, ob ich nach einem Jahr schon wieder arbeiten gehen kann/ möchte. Doch finanziell nicht weiss ob ich 2 Jahre zu hause bleiben kann. Wenn ich nun beim Arbeitgeber die Elternzeit auf 1 Jahr schriftlich beantrage, und mir der Arbeitgeber schriftlich die Option auf Verlängerung der 2 Jahre zukommen lässt, ist dies dann rechtens und auch wirksam? Ist der Arbeitgeber dann nach einem Jahr verpflichtet, die Elternzeit zu verlängern? Was ist wenn in einem Jahr ein anderer Chef da ist, gilt dann immer noch die selbe Vereinbarung?

von Lisa Hafendörfer am 13.11.2016, 10:26



Antwort auf: Frage zur Elternzeit

Hallo, es besteht nur ein Anspruch auf Verlängerung, wenn man mind 2 Jahre EZ genommen hat. Wenn der Ag es Ihnen aber schriftlich erlaubt, ist es doch ok. Da Sie aber sicher nicht VZ arbeiten werden, ist es besser, gleich 2 Jahre zu nehmen u dann TZ in EZ zu arbeiten Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.11.2016



Antwort auf: Frage zur Elternzeit

Nein, er ist eben nicht verpflichtete die EZ zu verlängern. Man muss sich eben auf 2 Jahre festlegen. Mein Vorschlage wäre, melde 2 Jahre an und sage dazu, das Du ein Jahr daheim bleibst und im 2ten nach Absprache in Teilzeit innerhalb der EZ vor hast zu arbeiten. genaueres würde man dann zeitnah besprechen. Das Du nach einem Jahr - selbst wenn du wieder arbeiten musst - direkt mit Vollzeit einsteigst ist eh am unwahrscheinlichsten. So hälst du dir die Ez für zwei Jahre und die Option evtl vorher in Teilzeit wieder zu kommen wenn es Finanziell eng wird. Notfalls, wen Dein AG nichts hat, kannst Du dann auch mit seiner Zustimmung in Teilzeit/Minijob woanders arbeiten. Und bei Bedarf dann auch ohne seine Zustimmung das 3te Jahr dran hängen. erst nach dessen Ende müsstest Du dir dann sicher sein ob Du länger in Teilzeit bleiben willst oder wieder Vollzeit arbeiten willst. Und füge am besten feste Daten ein, keine schwammige Sätze wie ich nehme 2 Jahre. Da entstehen dann regelmäßig Mißverständnisse weil einige von 2 Jahren ab Geburt ausgehen, andere von 2 Jahren nach Mutterschutz.

Mitglied inaktiv - 13.11.2016, 10:38



Antwort auf: Frage zur Elternzeit

Vielen Dank Danyshope, hast mir schon ein wenig weitergeholfen. Wie meinst du das mit den genauen Daten, kannst du mir ein Beispiel nennen. Eine Frage hätte ich dann noch, ist es dann für mein Vorhaben sinnvoller dass Elterngeld für das eine Jahr zu beziehen oder auf zwei Jahre splitten?

von Lisa Hafendörfer am 13.11.2016, 10:48



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