Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu Kündigung und Elternzeit. Wenn die 2-jährige EZ am 1.11.2017 endet und der Wohnort geändert wurde und es am neuen Wohnort einen neuen Job gibt, wie ist das denn.
Ich muss dann meine EZ vorzeitig beenden beim alten Arbeitgeber und kann beim neuen im Oktober anfangen. Aber was ist mit der Kündigungsfrist?
Kann ich in der Elternzeit schon kündigen zum nächstmöglichen Zeitpunkt? Ich muss mich trotz EZ an die normale Kündigungsfrist halten richtig?
Ich danke für ihre/eure Ratschläge
lg
Mitglied inaktiv - 08.08.2017, 21:29
Antwort auf:
Frage zu Elternzeit
Hallo,
die Elternzeit vorzeitig beenden kann man nur, wenn der Arbeitgeber dem zustimmt.
Ansonsten gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der Elternzeit.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.08.2017
Antwort auf:
Frage zu Elternzeit
Recht simpel, wenn die EZ am 1.11ten endet und du bisher nicht gekündigt hast, dann hast du ein Problem. Zum Ende der EZ muss man nämlich 3 Monate vorher kündigen. Da du ja scheinbar umgezogen bist, und deshalb auch beim alten AG nicht mehr arbeiten kannst - musst du jetzt schauen was du machst.
Eine Lösung wäre die, falls du jetzt in TZ arbeiten willst, die laufende EZ zu verlängern, sich das OK vom eigentlichen AG zu holen das du innerhalb der EZ woanders arbeiten darfst und dann den neuen Job in TZ bis zu 30 Std die Woche innerhalb der EZ auszuüben. Und falls du dort bleiben willst dann unter Einhaltung der entsprechenden Fristen beim alten AG zu kündigen.
Zweite Lösung wäre mit dem AG zu sprechen ob er einem Aufhebungsvertrag zustimmt.
Dritte die innerhalb der EZ mit der vertraglichen Kündigungsfrist zu kündigen.
Persönlicher Rat, falls du nicht planst in VZ beim neuen zu arbeiten, wäre die 1te Lösung anzustreben.
Mitglied inaktiv - 08.08.2017, 21:46
Antwort auf:
Frage zu Elternzeit
wenn der neue job nicht mehr als 30 h in der woche sind, kannst du beim alten AG Tz während der EZ bei einem andren AG beantragen (er muss das genehmigen) und dort anfangen. bei den kündigungsfristen musst du in den arbeitsvertrag schauen. wenn du aber jetzt schon weißt, dass du nach der elternzeit nicht zurückkommst, und der andre job sicher ist, kannst du jetzt schon kündigen auf das ende der elternzeit und arbeitest dann beim neuen normal weiter. halt nur bis 30 h.
von
mellomania
am 09.08.2017, 05:23