Hallo Frau Bader, als mein zweiter Sohn ein Jahr alt war, bin ich zu meinem alten Arbeitnehmer zurück und arbeite seitdem (fast 1,5 Jahre) 30 Stunden die Woche. Da ich einen Fahrtweg von einer Stunde habe, haben wir für unsere große Tochter (4 Jahre) und unseren kleinen Sohn (2 Jahre) einen 8 bzw. 9 Stunden Platz (sie sind in zwei unterschiedlichen Einrichtungen). Nun sieht es leider so aus, als würde mein Arbeitgeber eventuell bald insolvent gehen. Wenn ich dann erstmal arbeitslos sein würde (ich würde mir natürlich so schnell wie möglich was neues suchen, ist nur nicht so einfach in meiner Branche), müssten meine Kinder die Gruppen wechseln? Oder könnten Sie in ihren Gruppen (sie haben sich gerade so toll eingelebt) bleiben, wenn ich dem Arbeitsamt angeben würde, dass ich gerne wieder 30 Stunden arbeiten würde (was auch stimmt!!).Es wäre ja nur übergangsweise, denn ich würde sehr gerne schnell wieder arbeiten (oder an Fortbildungen des Arbeitsamtes teilnehmen, etc.). Würde ich in der Zeit als Arbeitssuchende einen geringeren Kitasatz zahlen? Derzeit zahlen wir nämlich 700,00 Euro für beide pro Monat. Vielleicht wäre es noch interessant für Sie, dass wir in Schleswig-Holstein wohnen. Vielen vielen Dank für Ihre Hilfe!!!
von Blubb2010 am 14.10.2014, 14:30