Hallo!
Ich hoffe Sie können mir helfen. Ich blicke mit den Anträgen und Rechten etc. nicht mehr ganz durch. Folgendes Szenario bei mir
ET: 15.10.
geplante Sectio: 02.10.
1) Ich habe mich freiwillig bereit erklärt die 6 Wochen vor der Geburt
weiterzuarbeiten sofern möglich - evtl. auch dann homeoffice
Hierfür werde ich auch kein Mutterschaftsgeld beantragen müssen oder? D.h. mein Gehalt zahlt weiterhin der Arbeitgeber voll, oder?
2) nach dem 2.10. also am Tag des geplanten Kaiserschnitts besteht ja 8 Wochen - (plus die 13. Tage???!! das weiss ich auch nicht genau) beschäftigungsverbot. Was muss ich da beantragen. Mutterschaftsgeld? Muss der Arbeitgeber auch noch was dazuzahlen? Elterngeld beantrage ich dann auch nur für 8 Wochen und 13 Tage?
Nach diesen 8 Wochen und 13 Tagen geht nämlich mein Freund in Elternzeit und ich werde wieder arbeiten gehen.
Er hatte eigentlich ab 1.12. für genau 1 Jahr geplant weil ich dachte es wären genau 8 Wochen... aber das kann er ja immer noch - wir könnten das dann parallel laufen lassen oder?
Danke für Ihre Hilfe!!!!
Vanessa
von
liebscva
am 14.08.2014, 15:47
Antwort auf:
Etwas verwirrt ... Mutterschaftsgeld, Elterngeld, etc.
Hallo,
1. Ja. Es ist vor der Geburt möglich, freiwillig zu arbeiten, nach der geburt nicht
2. MG beantragt man dann 8 Wo. Sie bekommen MG von der KK und vom AG
3. EG bekommen Sie zusammen 14 Mo. Die Monate mit MG Bezug werden immer der Mutter zugerechnet. Es bleiben also 12 Mo., die Sie frei verteilen können
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.08.2014
Antwort auf:
Etwas verwirrt ... Mutterschaftsgeld, Elterngeld, etc.
Könnte ich denn auch freiwillig ab 1.12. wieder arbeiten gehen so dass es weniger kompliziert wird?!
D.h. mein normales Gehalt wieder gezahlt wird?
nur theoretisch. schöner wäre es natürlich wir hätten beide parallel 13 extra tage für uns und den kleinen
von
liebscva
am 14.08.2014, 15:59
Antwort auf:
Etwas verwirrt ... Mutterschaftsgeld, Elterngeld, etc.
Der Mutterschutz vor der Geburt ist freiwillig, der nach der Geburt Pflicht.
Also wirst Du nicht eher anfangen können. Es stimmt, was Dir vorher fehlt wird hinten angehängt.
Die Bescheinigung vom FA gibst Du beim AG ab und klärst mit ihm dass Du weiterarbeitest.
Elterngeld brauchst Du gar nicht beantragen, da Du ja gar nicht in Elternzeit gehen wirst und Mutterschutzlohn haben wirst.
von
Sternenschnuppe
am 14.08.2014, 16:38
Antwort auf:
Etwas verwirrt ... Mutterschaftsgeld, Elterngeld, etc.
Zuzahlung MuSchGeld: Die KK bezahlt 13€ pro Tag, die Differenz zu deinem Gehalt bezahlt der Arbeitgeber.
Bitte frag bei der Elterngeldkasse nach, ob du EG beantragen musst oder ob dir das automatisch verrechnet wird (in der MuSchuZeit). Denn diese ersten zwei LM gelten in eurem Fall ja dann als die Partnermonate, wenn dein Freund dann vom 3.- 14. LM Elterngeld beantragen möchte.
von
allmountain
am 16.08.2014, 06:05