Hallo Frau Bader, Bei der Geburt meiner 1. Tochter am 25.8.2015 habe ich 3 Jahre Elternzeit beantragt und angegeben dass ich in dieser nach 1 Jahr Teilzeit arbeiten möchte. Meine Teilzeittätigkeit habe ich am 1.9.2016 angetreten befinde mich aber bereits in der 2. Schwangerschaft (mein Arbeitgeber war im Vorfeld darüber informiert). Nun habe ich eine Frage zum Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld. Momentan erhalte ich ja einen Teilzeitverdienst bis zum Antritt des Mutterschutzes am 29.11. Erhalte ich einen Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld auf Basis meiner Teilzeittätigkeit (in Elternzeit)? Ich bin die ganze Zeit davon ausgegangen aber nun verneinen dies meine Krankenkasse und mein Arbeitgeber. Mir würden nur die 13 Euro täglich von der Krankenkasse zustehen. Können Sie das bestätigen? Vielen Dank für Ihre Hilfe.
von HappyMom15 am 19.09.2016, 11:19