Frage: Erneute Elternzeit möglich?

Liebe Frau Bader, ich habe mich vor der Geburt für zwei Jahre Elternzeit festgelegt, mit dem Hintergedanken, das dritte später noch in Anspruch nehmen zu können. Habe das dritte aus Unwissenheit aber nicht beim AG angekündigt. Nun möchte ich wissen, ob das dritte Jahr (oder ein anderer kleinerer Zeitraum) dennoch möglich ist oder ob es bereits durch die Nicht-Ankündigung verfallen ist. Womöglich ist es umsetzbar, aber vermutlich in jedem Fall vom OK des Arbeitgebers abhängig? Ich befinde mich in einem unbefristeten Teilzeitarbeitsverhältnis. Meine Arbeit habe ich im November 2014 wieder aufgenommen (Geb.datum der Tochter: 28.09.2013). Bei unserer älteren Tochter (19.04.2011) bin ich ebenso verfahren, Wiederaufnahme der Tätigkeit war August 2012. Nach meinem Verständnis der Gesetzeslage steht mir das dritte Jahr noch zu, allerdings bin ich sehr unsicher. Vielen Dank für Ihren Rat. Freundliche Grüße, wiebke t.

von wiebke t. am 14.06.2016, 11:12



Antwort auf: Erneute Elternzeit möglich?

Hallo, Sie können noch bis zu 12 Mo bis zum 8. Geb übertragen lassen, wenn der AG zustimmt Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.06.2016



Antwort auf: Erneute Elternzeit möglich?

Dir steht es nur zu, wenn Du es hast übertragen lassen bis zum jeweiligen 8. Geburtstag. Wenn nicht ist es reine Kulanz des AG.

von Sternenschnuppe am 14.06.2016, 11:34



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