Sehr geehrte Frau Bader, meine Tochter wurde im Herbst 2014 geboren und ist nun 2 Jahre und 4 Monate. Ich habe direkt im Anschluss an den Mutterschutz 7 Monate Elternzeit in Anspruch genommen und bin dann wieder in den Beruf eingestiegen.Mein Partner hat ebenfalls 7 Monate Elternzeit genommen. Anders als zunächst geplant, wünsche ich mir nun doch noch eine zweite Phase Elternzeit im nun 3. Lebensjahr meiner Tochter (also nicht eine Übertragung in die Zeit nach dem 3. Geburtstag!) Kann ich diese problemlos noch einmal anmelden (solange ich die Fristen einhalte) oder brauche ich hierfür die Zustimmung meines Chefs - da ich im ersten Antrag nach der Geburt nur 7 Monate angesetzt habe? Hinzu kommt, dass wir ein sehr kleiner Betrieb sind. Gibt es hier Ausnahmeregelungen? Vielen Dank für die Hilfe! Clara S,
von Clara Sesemann am 14.02.2017, 17:05