Guten Tag Frau Bader.
Mein Arbeitgeber möchte das ich das Datum von Geburt nehme wenn ich Elternzeit beantragen möchte. Ich habe aber gelesen das ich die Elternzeit 7 Wochen vor Beginn beantragen muss. Nun bin ich aber schon in der 37.ssw. Ist es jetzt zu spät einen Elternzeit Antrag zu stellen?
Oder reicht es den Antrag eine Woche nach Geburt zu stellen? Ich habe nur angst das mein Arbeitgeber dann sagt es ist zu spät (da ich ja das Datum von der Geburt nehmen soll).
Vielen Dank für Ihre Antwort.
von
Laurettchen
am 15.08.2016, 19:17
Antwort auf:
Elternzeit
Hallo,
Si ehaben beide Recht.
Die EZ beginnt mit der Geburt, trotzdem muss man wegen des Mutterschutzes erst 1 Wo nach der Geburt verbindlich den ANtrag stellen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.08.2016
Antwort auf:
Elternzeit
Du hast doch nach der Geburt erstmal acht Wochen Mutterschutz ;). Erst danach beginnt deine Elternzeit. Also musst du diese auch erst nach der Geburt beantragen. Dann weißt du auch das genau Datum.
von
sophia24
am 15.08.2016, 19:28
Antwort auf:
Elternzeit
Muss aber erst bis eine Woche nach ET gemeldet werden, da der selbst gewählte Anteil erst nach dem Mutterschutz beginnt.
Der ist ja vorgeschrieben.
von
Sternenschnuppe
am 15.08.2016, 20:01