Guten Tag Frau Bader.
Ich habe da mal ein paar Fragen.
1. Ist es möglich 1 Jahr und eine Woche Elternzeit zu nehmen?
2. Meine Krankenkasse und mein Arbeitgeber wollen wissen von wann bis wann ich Elternzeit nehme. Ab wann zählt die Elternzeit? Ab dem Tag der Geburt oder ab dem Tag nach dem Mutterschutz?
3. Besteht während der Elternzeit Anspruch auf Urlaub (den ich dann nach der Elternzeit noch nehmen könnte)? Ich werde 1 Jahr Elternzeit nehmen. 26 Urlaubstage habe ich pro Jahr. Habe gehört das mir in der Elternzeit Urlaub zu steht (gekürzt) können Sie mir sagen wie viele Tage mir dann noch zu stehen?
Danke für Ihre Antworten.
33.ssw
von
Laurettchen
am 20.07.2016, 13:33
Antwort auf:
Elternzeit
Hallo,
1. Ja
2. Ab Geburt
3. Jeden vollen Monat Elternzeit kann der Arbeitgeber kürzen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.07.2016
Antwort auf:
Elternzeit
Hallo
Das ist sehr ungewöhnlich, wieso wollen die das jetzt wissen ?
Das Kind kommt doch erst im September.
Elternzeit geht ab Geburt.
Wieso ein Jahr und eine Woche ?
Wichtig für Deine Entscheidung wäre noch wie Du danach weiterarbeiten willst.
Willst Du nur bis 30 Stunden arbeiten empfehle ich dringend zwei Jahre zu nehmen und dann zum Termin Deiner Wahl Teilzeit IN Elternzeit zu arbeiten.
Urlaub erwirbt man bis einschließlich für den Monat in dem der Mutterschutz endet. Bei Dir also vermutlich einschließlich November.
von
Sternenschnuppe
am 20.07.2016, 13:55