Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich derzeit im Elterngeldbezug. Da ich selbstständig bin, biete ich meine Leistungen, ausschließlich um meine Kunden zu halten, im geringen Maße jetzt schon wieder an. Das Honorar wird ja 1:1 auf das Elterngeld angerechnet. Was sollte mich davon abhalten, die Rechnungen erst nach Elterngeldbezug zu stellen? Wäre das rechtens? Vielen Dank im Voraus! Mit freundlichem Gruß Anousch
von Anousch am 13.04.2016, 18:19