Hallo Bader, Ich hab bein Kind 31.01.2015 bekommen und nach Mutterschutz direkt wider gearbeitet, weil ich ein befristet vetrag hatte bis zum 01.07.15 deshalb hat mein Mann Elterzeit ab April 31.07 in anschbrüch genommen. Er will weiterhin bis 12 LM in Anspruch nehme , weil ich arbeite und urschprünglich hatten wir patnermonat beantragt gehabt. Ich hätte 01.08 bis 12.LM aber mein Vetrag ist zum 01.07.15 Unbefristet und ich hab da hemungen mein AG zur sagen ob ich Elterzeit ins Anspruch nehmen darf. Deshalb will mein mann weiterhin Elterzeit bleiben auf wie viel monate hat er noch anspruch, ich hatte ja noch die 8 woche dach geburt durch Mutterschutz genommen?
von Rojda am 19.06.2015, 10:50