Frage: Elternzeit und Krankheit

Hallo Frau Bader Ich habe eine zwei jährige Elternzeit beantragt aber nur ein Jahr Elterngeld. Im November 2016 läuft das Elterngeld aus.Bei meinem Arbeitgeber habe ich Teilzeit beantragt aber ich arbeite im Schichtbetrieb als Krankenschwester und kann nicht zum Frühdienst da sein aufgrund fehlender Kinderbetreuung. Vor der Schwangerschaft war ich aufgrund psychischer probleme eine Zeit lang krank geschrieben. Gibt es die Möglichkeit, falls der Arbeitgeber der frühzeitigen Beedndigung der Elternzeit zustimmt, sich weiterhin krank zu melden und Krankengeld zu beziehen oder bleibt mir nur die Möglichkeit zu kündigen und Sozialhilfe zu erhalten? Liebe Grüße

von curlysue123 am 23.06.2017, 12:00



Antwort auf: Elternzeit und Krankheit

Hallo, Sie können nicht die Elternzeit vorzeitig beenden, und planen jetzt schon, sich krank zu melden. Auch ich halte das für rechtlich mehr als bedenklich. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.06.2017



Antwort auf: Elternzeit und Krankheit

Tolles Vorbild als Mutter.

von Sternenschnuppe am 23.06.2017, 12:05



Antwort auf: Elternzeit und Krankheit

das ist kein sozialbetrug wenn ich weiterhin nicht arbeitsfähig bin

von curlysue123 am 23.06.2017, 12:11



Antwort auf: Elternzeit und Krankheit

Du hast zwei Jahre Elternzeit beantragt und wirst sie auch nehmen müssen. Wenn du die Teilzeitbeschäftigung wegen fehlender Kinderbetreuung nicht ausführen kannst, musst du dir entweder eine Kinderbetreuung suchen, oder die TZ-Beschäftigung kündigen. Eine Krankheit vorzuschieben, nur weil die Betreuung fehlt, halte ich für rechtsmißbräuchlich.

Mitglied inaktiv - 23.06.2017, 12:30



Antwort auf: Elternzeit und Krankheit

Hallo ich war schon vor der schwangerschaft krank und sollte eine reha machen, die wurde dann aber aufgrund der schwangerschaft abgesagt. somit besteht das problem weswegen ich krank geschrieben wurde immernoch

von curlysue123 am 23.06.2017, 12:38



Antwort auf: Elternzeit und Krankheit

Dann kannst du auf keinen Fall die Elternzeit vorzeitig beenden, wenn du gar nicht arbeiten willst/kannst.

Mitglied inaktiv - 23.06.2017, 13:10



Antwort auf: Elternzeit und Krankheit

danke für die antwort

von curlysue123 am 23.06.2017, 13:33



Antwort auf: Elternzeit und Krankheit

es ist wirklich traurig wie schnell man auf vorurteile trifft sie verstehen überhaupt nicht worum es eigentlich geht und unterstellen mir einen versicherungsbetrug und das ich ein schlechtes vorbild bin das selbe kann man nur an sie zurück geben. wollen sie das ihre kinder so werden? lesen sie bitte erst einmal richtig und urteilen wenn überhaupt dann

von curlysue123 am 23.06.2017, 13:34



Antwort auf: Elternzeit und Krankheit

VERSICHERUNGsbetrug hat niemand unterstellt. Wieso macht man mit dem AG TZ in Elternzeit aus, wenn man zu 100% weiß, das man das gar nicht leisten kann? Was wäre denn, wenn du nicht (wieder/ immernoch) krank wärst? Ja, es ist Sozialbetrug.

von Tini_79 am 23.06.2017, 16:25



Antwort auf: Elternzeit und Krankheit

anscheinend hast du auch keine ahnung aber das ist wohl einfach deine art und weise so zu sein. erstens hat niemand nach deiner unqualifizierten meinung gefragt oder ? zweitens ist es kein sozialbetrug da ich die teilzeit am anfang beanfragt habe aber zwischenzeitlich hat sich meine krankheit wieder verstärkt. damit scheinst du aber überfordert zu sein mit deinem halb wissen.

von curlysue123 am 23.06.2017, 16:37



Antwort auf: Elternzeit und Krankheit

hallo es geht mir eigentlich darum, eine reha zu machen und die steht mir aktuell in der elternzeit nicht zu wenn ich richtig informiert bin. daher die vorzeitige beendigung und somit das krankengeld. nach der reha würde ich mich dann anders orietieren

von curlysue123 am 23.06.2017, 16:45



Antwort auf: Elternzeit und Krankheit

dazu noch ne frage, seid ihr selbst juristen oder einfach gelangweilte mamis die irgendwo und irgendwann mal was aufgeschnappt habt?

von curlysue123 am 23.06.2017, 16:48



Antwort auf: Elternzeit und Krankheit

Ich kann nur für mich sprechen: Mami, die es nicht nötig hat, den Staat zu betrügen und sich Leistungen zu erschleichen, denn ich habe einen gut bezahlten und easy Job. Du hast TZ vereinbart, obwohl du wusstest, dass du sie nicht leisten kannst, weil du keine Betreuung hast. Wenn hättest arbeiten wollen und können, fände ich es völlig legitim, dann bei einer Erkrankung Krankengeld zu beziehen und eine Reha zu machen. So ist und bleibt es Betrug.

von Tini_79 am 23.06.2017, 17:34



Antwort auf: Elternzeit und Krankheit

Du musst da unterscheiden. Doch, in der EZ kann man auch krank werden und entsprechend dann unter Umständen ALG1 beziehen und/oder Krankengeld. Über die Teilzeitbeschäftigung. Nur, dir fehlt dazu die nötigen Voraussetzungen, nämlich eine Kinderbetreuung. IMO wird das ganze daran scheitern. Wenn Du eine Kinderbetreuung nachweisen kannst, und entsprechend dann auch arbeiten, musst du mit deinem AG abklären ob das innerhalb der von dir passenden Zeiten auch hinhaut. geht das nicht, soll er dir das schriftlich geben und dazu eben auch die Genehmigung innerhalb der EZ woanders zu arbeiten. Das muss er dann nämlich. Du dagegen musst dann eben auch entsprechend arbeitswillig und eben in erster Linie auch arbeitsfähig sein. Damit erfüllst du dann - über die Teilzeitbeschäftigung entsprechend, Anspruch auf ALG1 - und damit IMO auch die Grundlage für Krankengeld und evtl auch einer Reha. Wobei es fraglich ist ob die genehmigt wird wenn die Beschwerden bereits vor der EZ bestanden, innerhalb der EZ aber nichts gegen diese gemacht wurde. Gerade psychische Probleme wirst du dann wohl mittels Gutachter nachweisen müssen und dir die Frage stellen lassen müssen, warum du nicht weiter in Behandlung warst. es kommt halt wenig glaubwürdig rüber wenn das an/aus geht - je nachdem ob man arbeitet. Das ganze scheitert aber eben an der Kinderbetreuung. Ohne diese erfüllst du eh die Grundlagen nicht. Da wird dann auch die Farge eben von allen Seiten kommen, wie du den das Problem "Kinderbetreuung" für den Fall der Fälle gelöst hättest wenn du jetzt nicht krank wärst. Und nein, die EZ frühzeitig beenden um dann ins Krankengeld zu gehen _ das wird die KK nicht mitmachen. Die werden dir sicherlich was husten, denn damit würdest du wirklich Sozialbetrug begehen. Immerhin darf man in der ET auch - wie du geplant hattest - in TZ arbeiten. Und nur darüber werden dir entsprechenden Sozialmittel zustehen im Fall der Fälle. Solltest Du selbst kündigen wirst du - ohne das das vorher mit dem Arbeitsamt abgeklärt wurde, eben solche Probleme bekommen. Sozialgeld würde es eh nur dann geben, wenn ein Mann bzw der Kindsvater nicht über entsprechende Mittel verfügt um für dich zu sorgen. Im falle einer selbst herbeigeführten Kündigung dürfte es da aber auch Sperren geben.

Mitglied inaktiv - 23.06.2017, 17:34



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