Kind 1, geboren 2013 - 6 Monate Elternzeit Kind 2, geboren 2015 - 6 Monate Elternzeit Bei Kind 1 war ich im oeffentlichen Dienst bei Behoerde A taetig (gleiches Bundesland), bei Kind 2 bei Behörde B (beides Angestelltenverhaeltnis). Bei Kind B wurde beim Antrag auf Elternzeit angekreuzt, uebertragen auf einen spaeteren Zeitpunkt bis zum 8ten Lebensjahr. Besteht die Moeglichkeit, z.B. im 7ten Lebensjahr des Kindes 1 (Einschulung) nachtraeglich Elternzeit zu beantragen? Falls ja, unter welchen Voraussetzungen und wie lange?
von lilule am 25.10.2016, 20:19