Hallo, ich habe nach der Geburt meiner Tochter in 10.2012 zwei Jahre Elternzei beantragt. Am 01.052013 habe ich wieder voll gearbeitet. Kann ich noch einmal 6 Monate Elternteil nehmen mit dem Rest des Topfes des Elterngeldes? Ein Jahr für die Einschulung hatte ich beim Arbeitgeber damals beantragt. Vielen Dank für eine Antwort
von
jeanie0107
am 26.09.2016, 12:06
Antwort auf:
Elternzeit nach 6 Monaten abgebrochen
Hallo,
nein.
Nur die Restzeit von 12 Mo
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.09.2016
Antwort auf:
Elternzeit nach 6 Monaten abgebrochen
Bis zu 12 Monate Elternzeit kannst du noch bis zum 8. Lebensjahr deiner Tochter nehmen, sofern dein Arbeitgeber zustimmt. Elterngeld bekommst du keins mehr.
von
chrissicat
am 26.09.2016, 12:50