Hallo Frau Bader, die Elternzeit für meine Tochter dauert noch bis August 2016. Mein Vollzeitvertrag ruht ja bis dahin. Nun habe ich im März diesen Jahres in meiner Firma einen Teilzeitjob angenommen mit einem Vertrag für geringfügig Beschäftigte. Auch unbefristet. Ich erwarte im Dezember 2015 mein zweites Kind. Für das Mutterschutzgeld sollte ich die bisherige Elternzeit einen Tag vorher kündigen. Das weiß ich. Aber was muss ich sonst beachten? Wann reiche ich die neue Elternzeitlänge ein? Muss ich den Teilzeitjob auch zu diesem Zeitpunkt kündigen? Und wann und was teile ich der Krankenkasse mit? Vielen Dank
von Emilia4813 am 23.06.2015, 20:40