Elternzeit Urlaubs- und Weihnachtsgeld

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit Urlaubs- und Weihnachtsgeld

Hallo. Hab mal eine Frage. Hab letztes Jahr im August ein Kind bekommen. Hatte trotz Elternzeit Weihnachtsgeld bekommen. Und jetzt aber kein Urlaubsgeld mehr. Warum denn nicht? Lg

von Funki.2605 am 30.05.2016, 21:18



Antwort auf: Elternzeit Urlaubs- und Weihnachtsgeld

Hallo, Der EuGH hat bei der Gratifikation unterschieden: Nicht zulässig ist es, wenn ein AG AN komplett von Gratifikationen (Wie zB Weihnachtsgeld) ausschließt, ohne im Jahr der Gewährung der Gratifikation geleistete Arbeit oder Mutterschutzzeiten/ BVs zu berücksichtigen, wenn diese Gratifikation eine Vergütung für in diesem Jahr geleistete Arbeit sein soll. Anders hingegen kann einer Frau in EZ die Gewährung einer solchen Gratifikation verweigert werden, wenn die Gewährung dieser Zuwendung nur von der Voraussetzung abhängt, dass sich der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Gewährung im aktiven Beschäftigungsverhältnis befindet. Soll die Gratifikation also die in Vergangenheit erbrachte Leistungen belohnen, kann Ihnen die Gratifikation bzw. der durch Arbeit „verdiente“ Anteil hieran nicht allein deshalb vorenthalten werden, weil Sie sich im Auszahlungszeitpunkt in keinem aktiven Arbeitsverhältnis befunden haben. In Ihrem konkreten Fall ist der Erfolg einer möglichen Klage voraussichtlich davon abhängig, den vom Arbeitgeber verfolgten Zweck der Sonderzahlung zu ermitteln. Hier sind die Umstände und ggf. Mitteilungen des Arbeitgebers sowie der Arbeitsvertrag im Übrigen zu werten. Ist der Zweck nicht bestimmt, ist er durch Auslegung zu ermitteln. Eine Bewertung darf ich in diesem Forum leider nicht vornehmen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.06.2016



Antwort auf: Elternzeit Urlaubs- und Weihnachtsgeld

Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind keine gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen. Hier kommt es auf die Regelungen in dem anzuwendenden Tarifvertrag, den betrieblichen oder arbeitsvertraglichen Regelungen an.

von chrissicat am 30.05.2016, 21:29



Antwort auf: Elternzeit Urlaubs- und Weihnachtsgeld

Bist du aktuell noch in Elternzeit? Für letztes Jahr stand dir das Weihnachtsgeld zu, weil du mehr als die Hälfte des Jahres gearbeitet hast (Mutterschutz zählt zur Arbeitszeit). Wenn du aber seitdem in Elternzeit bist, hast du ja dieses Jahr noch nicht gearbeitet und daher keinen Anspruch auf Urlaubsgeld. So wars zumindest bei mir.

von sungirl82 am 31.05.2016, 13:45



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