Frage:
Weihnachtsgeld Elternzeit
Hallo Frau Bader,
eine kurze frage ich befinde mich aktuell in Elternzeit und habe im letzen Jahr volles Weihanchtsgeld bekommen welches vertraglich geregelt ist.
Als ich mit meinem ersten Kind schwanger war und im laufe des Jahres wieder angefangen habe wurde mir mein damaliges Weihnachtsgeld gekürzt? Wie kann es denn sein, dass ich mehr Weihnachtsgeld beziehe obwohl ich garnicht gearbeitet habe und in dem Jahr wo ich anteilig gearbeitet habe weniger beziehe ist dies rechtens?
von
Matzmosha
am 20.03.2022, 09:47
Antwort auf:
Weihnachtsgeld Elternzeit
Hallo,
Weihnachtsgeld ist grundsätzlich nicht gesetzlich geregelt, sondern entweder individuell vertraglich, im einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag. Es kommt also darauf an, was bei Ihnen vereinbart ist.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.03.2022
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Weihnachtsgeld Elternzeit
Glück gehabt, würd ich sagen.
Wenn du jetzt deinen Arbeitgeber darauf hinweist, wirst du wahrscheinlich was zurückzahlen müssen, statt mehr zu bekommen, wie du dir erhoffst.
LG luvi
von
luvi
am 20.03.2022, 16:23
Antwort auf:
Weihnachtsgeld Elternzeit
meiner Recherche nach zu urteilen, muss mir der Arbeitgeber sogar in der Elternzeit das Weihnachtsgeld zahlen, da es Vertraglich geregelt ist.
Ich verstehe nur nicht warum Sie es mir kürzen konnten aufgrund mit der Begründung , dass ich nur anteilig gearbeitet habe , tendenziell habe ich ja nicht anteilig gearbeitet sondern voll da die Elternzeit an sich als solches gewertet wird.
von
Matzmosha
am 20.03.2022, 20:50
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Weihnachtsgeld Elternzeit
Hallo,
Ich hab in den Jahren, in denen ich voll in Elternzeit war kein Weihnachtsgeld bekommen. In den Jahren, in denen ich einige Monate gearbeitet habe, bekam ich Weihnachtsgeld.
Da das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit ruht, wäre ich gar nicht auf die Idee gekommen, Anspruch auf Weihnachtsgeld in der Elternzeit zu haben.
LG luvi
von
luvi
am 20.03.2022, 21:06
Antwort auf:
Weihnachtsgeld Elternzeit
Ich kenne es nur so, dass während der EZ kein Weihnachtsgeld gezahlt wird, nur, wenn du in dem Jahr auch zumindest anteilig gearbeitet hast.
Bei uns ist das im TVöD so. Ich würde da also lieber nichts sagen, bevor ich was zurück zahlen muss.
Mitglied inaktiv - 21.03.2022, 00:13
Antwort auf:
Weihnachtsgeld Elternzeit
Das könnte am Geburtsdatum liegen.
Beim TV-L ist es so, dass man im Jahr der Geburt volles Weihnachtsgeld bekommt.
Folgende Vermutung:
Dein erstes Kind ist im Dezember des Jahres 1 geboren. Du hast im Laufe des Jahres wieder TZ gearbeitet und deswegen in Jahr 2 anteiliges Weihnachtsgeld bekommen.
Kind 2 ist im Sommer des Jahres 4 geboren. Deswegen hast du volles Weihnachtsgeld im Jahr 4 bekommen.
Könnte das ein Grund sein und so passen?
Liebe Grüße
von
Niki1980
am 21.03.2022, 08:50
Antwort auf:
Weihnachtsgeld Elternzeit
Hallo,
ich habe nochmals in meinen Arbeitsvertrag nachgeschaut, hier steht
die Voraussetzung für die Einmalzahlung ist, dass das Arbeitsverhältnis am 31.10 besteht und ungekündigt ist.
Die zahlung verringert sich für jeden krankheitsbedingten oder unentschuldigten Fehltag vom Arbeitsplatz.
Da ja während der Elternzeit das AV lediglich ruht, und ungekündigt ist, müsste mir ja Weihnachtsgeld zustehen.
gruß
von
Matzmosha
am 07.04.2022, 11:43