Hallo Frau Bader, meine Freundin und ich sind jetzt seit etwas mehr als 2 Jahren ein Paar und denken schon über die Familienplanung nach. Heute teilte sie mir dann mit, dass ihre Periode schon 9 Tage überfällig ist. Da Sie den Schwangerschaftstest aus der Apotheke allerdings nicht vertraut möchte sie den Schwangerschaftstest vom Arzt durchführen lassen. Sollte sie wirklich schwanger sein wäre ich bei der Geburt unseres Kindes und in den ersten beiden Lebensjahren gerne dabei, allerdings lebt meine Freundin in Japan wo sie unser Kind auch zur Welt bringen würde. Jetzt würde ich gerne wissen, ob es die Möglichkeit gibt, dass ich das Elterngeld beziehen kann wenn ich mich nicht in Deutschland aufhalte, aber meinen Wohnort hier habe. Und wie sieht das ganze dann mit den Anträgen aus? Ich habe im Internet gelesen, dass ich eine Kopie der Geburtsurkunde für den Antrag auf Elternzeit benötige. In Japan werden aber keine Geburtsurkunden ausgestellt, sondern jegliche Veränderungen in der Familie (Heirat, Geburt, Tod, etc.) in einem Familienregister geführt. Müsste ich dann den Auszug aus dem Familienregister in Kopie sowie eine Übersetzung einreichen? Der Entbindungstermin im Falle einer Schwangerschaft wäre etwa der 17.09.2015. Vielen Dank schon mal im Voraus für ihre Hilfe. Mit freundlichen Grüßen, JH
von YoungAndBaby95 am 20.01.2015, 18:21