Hallo. Ich bin noch etwas unsicher, wie sich bei mir das Elterngeld berechnet. Es ist nämlich so, dass mein Arbeitsverhältnis genau dann endet, wenn ich in den Mutterschutz gehe (31.12.2014 endet der Vertrag und mein errechneter Termin ist der 12.02.2015). Muss ich mich dann arbeitslos melden, damit ich ab der Geburt des Kindes überhaupt Elterngeld erhalte, obwohl ich dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung stehe? Bekomme ich dann einfach nur diese 300€ Zuschuss oder Arbeitslosengeld oder errechnet sich mein Elterngeld trotzdem anhand des Nettoverdienstes der letzten zwölf Monate? Bisher dachte ich letzteres sei der Fall. Bin nun aber sehr unsicher, was meine Finanzierung mit Kind angeht. Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen, was in meinem Fall die beste Lösung wäre. Vielleicht mache ich es auch viel komplizierter als es ist. Danke und viele Grüße. Conny
von Neli33 am 02.09.2014, 19:26