Hallo Frau Bader. Meine Tochter ist im Juni 2015 geboren. Elterngeld habe ich für ein Jahr bezogen. Ich habe ein eigenes Gewerbe angemeldet und nach Beendigung der Zahlung des Elterngeldes ab Juni 2016 hab ich darauf wieder gearbeitet. Nun bin ich wieder schwanger und erwarte im Juni unser zweites Kind. Welcher Zeitraum wird bei mir nun zur Berechnung des neuen Elterngeldes genommen? Mit freundlichen Grüssen, CaroK
von CaroK am 20.04.2017, 22:41