Hallo Frau Bader,
mir ist von meiner Schmerztherapeutin ein totales Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft ausgestellt worden, mit Option, dieses auch bis zu 6 Monaten NACH Entbindung zu erweitern. 3 Fragen:
1. Was könnte ein Grund zur Verlängerung des BV nach Geburt sein?
2. Sollte es tatsächlich dazu kommen würde sich der Bezug des Elterngeldes dadurch verkürzen?
3. Wie lange dürfte ich meinen Firmenwagen, der mir noch zur freien Verfügung steht, weiterhin nutzen ?
Vielen Dank für Ihr Antwort!
von
Beany
am 10.10.2016, 20:19
Antwort auf:
Elterngeld nach Beschäftigungsverbot
Hallo,
1. Wenn das BV von einem Schmerzthearpeuten ausgestellt wird, scheint mir doch die Krankschreibung das richtige Mittel zu sein. Es liegt doch an der Gesundheit u nicht an der Firma
2. Ein BV nach der Geburt ist nur im Zusammenhang mit dem Stillen möglich (zB wegen Giftstoffen im Betrieb)
3. Den Dienstwagen dürfen Sie auch im BV nutzen, nicht aber in der EZ
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.10.2016
Antwort auf:
Elterngeld nach Beschäftigungsverbot
Beschäftigungsverbote während der Schwangerschaft und auch nach der Geburt können grundsätzlich nur arbeitsfähigen Frauen ausgestellt werden. Wer von vornherein nicht mehr arbeitsfähig ist, der muss immer eine Krankschreibung bekommen. Zweite Voraussetzung für das Beschäftigungsverbot muss sein, dass die Beschwerden im direkten Zusammenhang mit der Schwangerschaft bestehen. Beschwerden die nicht im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft bestehen, können höchstens eine Krankschreibung bedingen.
1. Eine Verlängerung des Beschäftigungsverbots nach der Geburt: Frauen nach der Geburt dürfen nicht zu Arbeiten herangezogen werden, die sie körperlich überfordern. Dann hat der Arzt die Arbeiten zu benennen, zu denen du nicht herangezogen werden darfst und der Arbeitgeber darf dir einen Schonarbeitsplatz zuweisen. Diese Umsetzung darfst du nicht ablehnen, sonst wäre das ein Kündigungsgrund. Der Arzt kann auch die tägliche Höchstarbeitszeit festlegen bzw. einschränken.
Bei Mehrlings- und Frühgeburten verlängert sich die nachgeburtliche Mutterschutzfrist auf 12 Wochen.
3. Firmenwagen brauchst du während des Beschäftigungsverbots nicht zu fahren, da du ja nicht arbeitest. Genaueres hängt vom Arbeitsvertrag/Betriebsvereinbarung ab. Diese Dinge sind in der Regel im Arbeitsvertrag festgelegt.
Mitglied inaktiv - 10.10.2016, 20:45
Antwort auf:
Elterngeld nach Beschäftigungsverbot
Danke, Uriah, für die Antwort!
Bei dem Firmenwagen handelt es sich lt. Arbeitsvertrag um eine dienstliche sowie private Nutzung, ohne Einschränkung. Diese Regelung dürfte meines Erachtens nicht aufgrund der SS geändert werden dürfen?
von
Beany
am 10.10.2016, 20:52
Antwort auf:
Elterngeld nach Beschäftigungsverbot
Da musst du die Betriebsvereinbarung nachlesen, ich kann das aus der Ferne nicht entscheiden. Es handelt sich ja hier um eine ziemlich lange Ausfallzeit. Ich weiß von anderen Arbeitgebern, dass sie dann den Dienstwagen zurücknehmen.
Mitglied inaktiv - 10.10.2016, 20:56