Liebe Frau Bader, ich habe einen Hauptjob (30 Stunden, angestellt, ca 2500 Netto) und einen Nebenjob (4,5 Stunden angestellt, teils Übungsleiterfreibetrag, teils Pauschalversteuerung mit Rentenversicherung, ca 320 Euro monatlich). Wenn ich in Elternzeit gehe, bekomme ich ca 1600 Euro Elterngeld (aus dem Hauptjob), weil ich im Hauptjob pausiere. Den Nebenjob werde ich weitermachen wie bisher. Wird der Verdienst aus dem Nebenjob, den ich vor der Geburt hatte auch in die Elterngeldberecchnung mit einbezogen, also dann mehr als 1600 Euro oder nicht? Und wird der Verdienst aus dem Nebenjob nach der Geburt vom Elternzeit abgezogen bzw. teilweise abgezogen? Ich fände es irgendwie ungerecht, wenn der Nebenjob nicht mit in die Berechnung des Elterngeldes einfließt, aber dann trotzdem nach der Geburt alles abgezogen wird, was ich damit noch verdiene.
von Florentina046 am 29.01.2016, 07:45