Frage: Elterngeld im Ausland

Hallo, kurz zu mir. Ich bin (noch) nicht schwanger und mein Freund und ich wollen im Mai heiraten. Wir wohnen zur Zeit beide in Deutschland und haben eine feste Arbeitsstelle. Soweit so gut. Jetzt hat er von seinem Arbeitgeber das Angebot, freiwillig ins EU Ausland entsendet zu werden (Für 3 Jahre) Da wir natürlich auch über Familienplanung nachdenken, haben sich bei mir jetzt ein paar Fragen aufgetan. 1. Hätten wir einen Anspruch auf Elterngeld, wenn wir keinen festen Wohnsitz mehr in Deutschland haben? 2. Hätten wir auch einen Anspruch, wenn nur er im Ausland erwerbstätig (angestellt) ist? und 3. Ich würde bis zum Zeitpunkt des Umzuges noch arbeiten. Für den Aufenthalt im Ausland würde ich dann (leider) meine Stelle kündigen müssen und wäre dann erst einmal ohne Arbeit. Mit wie viel Elterngeld könnten wir dann rechnen, wenn ich in den ersten 12 Monaten bereits ein Kind bekommen würde. Mein derzeitiges Nettoeinkommen liegt bei ca. 1700 Euro. Wie würde die Situation sein, wenn ich erst später ein Kind bekomme? Ist jetzt erst einmal alles theoretisch und am Ende kommt sowieso immer alles anders und schwanger werden kann man ja nun mal auch nicht 100% planen, aber es ist eine große Entscheidung, bei der an alles gedacht sein will. Viele Grüße Kassio

von Kassio am 07.04.2014, 22:16



Antwort auf: Elterngeld im Ausland

Hallo, 1. Anspruch auf Elterngeld auch haben kann, wer wegen einer Entsendung ins Ausland durch seinen Arbeitgeber oder Dienstherrn, wegen einer Tätigkeit als Entwicklungshelfer oder Entwicklungshelferin, Missonar oder Missonarin, wegen einer Tätigkeit bei einer internationalen Organisation oder einer nach § 123a des Beamtenrechtsrahmengesetzes zugewiesenen Tätigkeit vorübergehend weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthaltsort im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat. Dasselbe gilt nach Satz 2 auch für die mit dem Entsandten in einem Haushalt lebenden Ehegatten, Ehegattinnen, Lebenspartner und Lebenspartnerinnen nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, und zwar unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit und ihrem Aufenthaltsstatus in Deutschland. 2. Einen EG_rechner finden Sie bei www.bmfsfj.de Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.04.2014



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