Hallo Frau Bader, Ich habe mir mein Elterngeld für meinen Sohn (Sep.'16) auf 12 Monate Basiselterngeld auszahlen lassen. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht beim Jugendamt erklären lassen und der Kindsvater hat die Vaterschaft anerkannt. Er lebte nie mit mir zusammen. Wir wollten nach der Geburt zusammen ziehen, doch dann trennten wir uns. Er sieht den Kleinen ab u zu und kommt vorbei. Meine Frage ist ob ich die 2 extra Monate Elterngeld für Alleinerziehende noch beantragen kann? Und was muss ich beachten um es zu beantragen? Damals war meine Situation noch eine ganz andere, sonst hätte ich es direkt gemacht. Ich hoffe Sie können mir helfen. Lg Mami199
von Mami199 am 15.08.2017, 23:30