Hallo Frau Bader, ich habe für meine Tochter (3 Monate) bzw. für mich EG beantragt. Da ich vom Kindsvater getrennt lebe und das alleinige Sorgerecht habe, habe ich 14 Monate beantragt. Da ich aber nicht die Steuerklasse 2 habe (weil ich in einer neuen Partnerschaft lebe) wurde dies abgelehnt. Gleichzeitig darf aber mein neuer Partner kein EG beantragen da wir nicht verheiratet sind u. er nicht der leibliche Vater ist.Ist es rechtens das ich und mein Kind aufgrund unserer Patchworkfamilie schlechter gestellt sind als andere Paare o. Alleinerziehende?
von Lea_33 am 11.05.2017, 14:59