Elterngeld bei Arbeitsplatz in Deutschland und vorrübergehndem Aufenthalt in UK?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld bei Arbeitsplatz in Deutschland und vorrübergehndem Aufenthalt in UK?

Hallo, mein Partner und ich führen derzeit eine Fernbeziehung (Deutschland & UK), möchten allerdings so schnell wie möglich in Deutschland zusammen wohnen und auch eine Familie gründen. Da sich die Jobsuche bislang sehr schwierig gestaltet und ich mit 32 keine Ewigkeit mehr warten möchte, bis wir ein Kind bekommen, überlege ich nun hin und her, wie wir es denn machen können. Wenn ich also in den nächsten Monaten schwanger werden würde, kann ich dann für ein paar Monate zu meinem Partner nach England ziehen und weiterhin Eltern- und/oder Kindergeld beziehen? Das würde ihm mehr Zeit geben, in Deutschland einen Job zu finden und trotzdem müsste ich nicht die ganze Zeit alleine sein. Ich möchte hier auch wieder nach einem Jahr in meinem alten Job arbeiten - es wäre also nur vorrübergehend (so lange es halt dauert). Ich habe mir alle Gesetze und Bestimmungen durchgelesen, finde aber keine wirkliche Antwort darauf. Letzendlich wäre es ja nur eine Überbrückung im Ausland von 1-12 Monaten. Danke für Ihre Einschätzung. Beste Grüße Emilia

von Emilia5 am 19.02.2015, 00:17



Antwort auf: Elterngeld bei Arbeitsplatz in Deutschland und vorrübergehndem Aufenthalt in UK?

Hallo, nee, solche Ratschläge mag ich nicht. Sich nicht ummelden und weiter staatl. Leistungen kassieren - das ist Betrug. Wenn man hier nicht lebt, hat man auch keinen Anspruch (außer man ist von einem Dt. Ag verschickt o.ä) Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.02.2015



Antwort auf: Elterngeld bei Arbeitsplatz in Deutschland und vorrübergehndem Aufenthalt in UK?

Wir waren auch mit Kind für mehrere Monate im Ausland und sind dann zurückgekehrt. Allerdings haben wir uns nicht großartig umgemeldet und unsere Anschrift behalten. War kein Problem weil merkt eh niemand. Wenn du in D Arbeit hast und deinen Hauptwohnsitz, dürfte das kein Problem sein

von monne am 21.02.2015, 20:19



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